Drucksache - 0469/III  

 
 
Betreff: Einfluss des Bezirks auf die Arbeit des Jobcenters - Teil II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Müller 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.10.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
23.01.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrage vom 08.10.2007
Beantwortung BA vom 05.12.2007

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1.       Welche finanziellen Mittel stehen dem JobCenter für Eingliederung zur Verfügung?

 

2.       In welcher Höhe wurden die Mittel 2006 und bis zum 30.09.2007 ausgeschöpft?

 

3.       Welche finanziellen Mittel stehen für 2008 zur Verfügung?

 

4.       Wie konnten seit Einrichtung des Jobcenters Leistungen zur Eingliederung nach
§ 16 Abs. 2 SGB II, wie
a) Angebote der Schuldnerberatung
b) psychosoziale Dienste
c) Suchtberatung
d) und mit welchem Personalschlüssel
umgesetzt werden?

 

5.       Inwieweit wurden allen unter 25-jährigen Arbeitssuchenden unmittelbar Angebote unterbreitet? Wurden mit allen Betroffenen Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen? Welchen Erfolg hatten die Eingliederungsmaßnahmen?

 

6.       Welche speziellen Angebote gibt es für über 50-Jährige? Welchen Erfolg hatten diese?

 

7.       Welche speziellen Angebote gibt es für Langzeitarbeitslose? Welchen Erfolg hatten diese?

 

8.       Welche speziellen Angebote gibt es Frauen? Welchen Erfolg hatten diese?

 

9.       Welche speziellen Angebote gibt es für Alleinerziehende? Welchen Erfolg hatten diese?

 

10.   Welche speziellen Angebote gibt es für Migrantinnen und Migranten? Welchen Erfolg hatten diese?

 

11.   Wie viele Kinder befinden sich derzeit im SGB II Bezug?

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08. Oktober 2007

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

Michael Karnetzki                            Norbert Müller

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die Mehrzahl der gestellten Fragen waren zuständigkeitshalber vom JobCenter Steglitz-Zehlendorf zu beantworten. Ich habe deshalb das JobCenter um Stellungnahme gebeten. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme beantworte ich die obengenannte Große Anfrage wie folgt:

 

1. Welche finanziellen Mittel stehen dem JobCenter für Eingliederung zur Verfügung?

Zu 1.:

Für das Jahr 2007 standen 20.114.268 € als Eingliederungsmittel zur Verfügung.

 

2. In welcher Höhe wurden die Mittel 2006 und bis zum 30.09.2007 ausgeschöpft?

Zu 2.:

Im Jahr 2006 wurden die Mittel zu 99,92% ausgeschöpft.

Bis zum 30.09.2007 wurden die Mittel zu 95,32 % ausgeschöpft.

 

3. Welche finanziellen Mittel stehen für 2008 zur Verfügung?

Zu 3:

Die Mittelzuteilung für das Jahr 2008 - durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - ist noch nicht bekannt.

 

4. Wie konnten seit Einrichtung des Jobcenters Leistungen zur Eingliederung nach § 16 Abs. 2 SGB II, wie
a) Angebote der Schulderberatung
b) psychosoziale Dienste
c) Suchtberatung
d) und mit welchem Personalschlüssel
umgesetzt werden?

Zu 4:

Die genannten Leistungen (nach § 16 Abs. 2 Nr. 2-4 SGB II) werden von dem zuständigen kommunalen Träger erbracht. Sie können erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bewilligt werden, sofern sie für die Integration in das Erwerbsleben erforderlich sind.

In Steglitz-Zehlendorf werden die Leistungen vom Bezirksamt, bzw. von einem vom Bezirksamt dafür eingesetzten Träger, z.B. Schuldnerberatung durch den Deutschen Familienverband e.V. (DFV) erbracht.

Die Zusammenarbeit wurde in einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt und dem JobCenter geregelt.

Für alle genannten Aufgabenbereiche sind im JobCenter Fallmanager/innen federführend im Rahmen einer Sonderzuständigkeit als Ansprechpartner/in für die Fachabteilungen und Träger benannt. Zur Abstimmung und gegenseitigen Information finden regelmäßig Treffen zwischen dem/der jeweils zuständigen Fallmanager/in des JobCenters und den Mitarbeiter/innen der Fachabteilung/des Trägers statt, um sich über die aktuelle Rechtslage, Zugangsvoraussetzungen etc. zu informieren, darüber hinaus werden Formen der Zusammenarbeit besprochen und festgelegt.

Zusätzlich erfolgen in Einzelfällen individuelle Fallbesprechungen zwischen den Mitarbeiter/innen des JC und der Fachabteilungen/Träger.

Zu a)

Kunden, deren Schuldensituation einer Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt entgegensteht, werden an die Schuldnerberatung verwiesen; der Besuch der Schuldnerberatung wird verpflichtender Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung.

Zu b)

Der Allgemeine Sozialdienst (14tägig), der Sozialpsychatrische Dienst (14tägig) und das Jugendamt (1mal monatlich) bieten regelmäßig Sprechstunden (im Rahmen einer Clearing- Funktion) im JobCenter Steglitz-Zehlendorf an.

Zu c)

Kunden mit Suchtproblematik werden an die Fachdienste des Bezirksamtes und an freie Träger verweisen.

Bei Inanspruchnahme der Fachdienste erfolgt, sofern das Einverständnis des Kunden vorliegt, eine Rückäußerung des Fachdienstes zum Ergebnis.

Bei Bedarf erfolgt kontinuierlich eine Zusammenarbeit bzw. Austausch zu den Ergebnissen.

Bei Bedarfen, die über das Angebot des Bezirksamtes hinausgehen, werden Freie Träger in Anspruch genommen, auch hier sind die Kontakte gut, die Netzwerke werden von den Fallmanager/innen betreut und gepflegt.

Zu d)

Ein besonderer Personalschlüssel für die Umsetzung der unter a) bis c) genannten Beratungsangebote existiert weder bei den bezirklichen Fachdienststellen noch bei der durch Zuwendung finanzierten Schuldner- und Insolvenzberatung des Deutschen Familienverbandes e.V. (DFV). Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt vielmehr im Rahmen der regulär üblichen Beratungstätigkeit und fließt bei den bezirklichen Fachdienststellen somit über die Bebuchung der entsprechenden Produkte auch hinsichtlich der Stellenanteile in die KLR ein.

 

5. Inwieweit wurden allen unter 25-jährigen Arbeitssuchenden unmittelbar Angebote unterbreitet? Wurden mit allen Betroffenen Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen? Welchen Erfolg hatten die Eingliederungsmaßnahmen?

Zu 5:

Die Gruppe der Jugendlichen (U25) soll nach dem Willen des Gesetzgebers besonders betreut werden. Diese besondere Betreuung ist auf sofortige Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit ausgerichtet.

Grundsätzlich wird jedem jugendlichen Arbeitsuchenden mit dem Ziel der Beendigung der Hilfebedürftigkeit ein Angebot unterbreitet.

Die Palette reicht von Angeboten am ersten Arbeitsmarkt und Ausbildungsstellenangeboten über den zweiten Arbeitsmarkt bis hin zu Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungschancen.

Grundsätzlich wird mit jedem jugendlichen Arbeitsuchenden eine Eingliederungsvereinbarung  abgeschlossen.

Nur in atypischen Fällen, d.h. wenn besondere Umstände vorliegen, kann davon abgesehen werden. Vom Abschluss einer Eingliederungsverbarung ist dann abzusehen, wenn

-              die/der Betroffene auch ohne Eingliederungsverbarung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitnah in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt integriert werden kann oder

-              vorübergehend eine Erwerbstätigkeit oder Eingliederungsmaßnahme nicht 

zumutbar ist und der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich hierauf beruft und nicht

freiwillig eine Eingliederungsvereinbarung abschließen möchte.

Dies betrifft ca. 10% aller jugendlichen Kunden. Mit allen anderen Kunden werden Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen und im Verlauf der Betreuung durch das JobCenter auch fortgeschrieben und der jeweiligen Situation angepasst.

Alle eingeleiteten Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Eingliederungschancen auf dem Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt erheblich bei. Darüber hinaus wurden durch entsprechende Maßnahmen das Nachholen von Schulabschlüssen und anerkannte Berufsabschlüssen erreicht.

Das Modellprojekt „Jugendliche in Ausbildung und Arbeit“, welches das Ziel der Vermittlung von schwervermittelbaren Jugendlichen in Ausbildung oder Arbeit durch individuelle und intensive Betreuung hatte, konnte mit einer Erfolgsquote von ca. 72% abgeschlossen werden.

Der Einsatz aller Maßnahmen hat seit 2005 eine Verringerung der Zahl der arbeitsuchenden Jugendlichen zur Folge. Im Oktober 2007 konnte die Zahl der arbeitsuchenden Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr um 25,1% reduziert werden.

 

6. Welche speziellen Angebote gibt es für über 50-Jährige?

Zu 6:

Folgende Angebote stehen, neben den regulären Angeboten, dem Personenkreis  – je nach persönlichen Voraussetzungen - zur Verfügung:

1. Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitnehmer:

Das Angebot nach §16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit §421 f SGB III (Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahre) wird verstärkt genutzt und sieht mindestens eine Förderung über 12 Monate in einer Höhe von mindestens 30% des Arbeitsentgelts vor. Die Förderung kann bis zu 36 Monate und bis zu 50% (richtet sich nach vorliegenden Vermittlungshemmnissen) betragen.

Im Jobcenter Steglitz-Zehlendorf entfallen ca. 20% der gesamten Förderung von Eingliederungs-zuschüssen auf die Förderung für die älteren Arbeitnehmer.

2. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für über 58 jährige:

Seit dem 15.8.05 wurden 182 Teilnehmerplätze auf der Grundlage des Bundesprogramms  „Beschäftigungspaktes für Ältere“ geschaffen, die Maßnahmekapazität ist voll ausgeschöpft.

Über die Erfolge kann noch keine Aussage getroffen werden, da die ersten Maßnahmen frühestens im August 2008 enden werden.

Zusätzlich werden Arbeitsbeschaffungs- und Trainingsmaßnahmen für diesen Personenkreis genutzt.

Die Nutzung des neuen Instrumentes „Beschäftigungszuschuss/Öffentlich geförderte Beschäftigung“ ist insbesondere für den Personenkreis der über 50Jährigen vorgesehen, sofern die entsprechenden individuellen Voraussetzungen vorliegen. Ergebnisse können erst in der Zukunft gemessen werden.

 

7. Welche speziellen Angebote gibt es für Langzeitarbeitslose? Welchen Erfolg hatten diese?

Zu 7:

Für Langzeitarbeitslose stehen zur Stabilisierung der persönlichen Beschäftigungsfähigkeit die Instrumente Arbeitsgelegenheiten (AGH), Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sowie Beschäftigungszuschuss (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) zur Verfügung. Sofern Qualifizierungsdefizite festgestellt werden, ist die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen sowie Weiterbildungsmaßnahmen vorgesehen.

Bei Langzeitarbeitslosen mit geringen beruflichen Defiziten kommt auch die Förderung über Eingliederungszuschuss sowie die Teilnahme an betrieblichen Trainingsmaßnahmen in Betracht.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen konnte trotz einer hohen Quote von Übertritten stabil gehalten werden.

 

8. Welche speziellen Angebote gibt es für Frauen? Welchen Erfolg hatten diese?

Zu 8:

Auch für diesen Personenkreis werden je nach Defiziten und Hemmnissen alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente eingesetzt.

Ferner wurden speziell für Frauen Arbeitsgelegenheiten eingerichtet, die auf die besonderen Bedürfnisse abgestellt sind (z.B. für Alleinerziehende, Berücksichtigung der Kinderbetreuung, längere Zeit nicht im Berufsleben).

Sei 2005 wurde dieser Personenkreis bei der Planung von Arbeitsgelegenheiten besonders berücksichtigt. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass auch durch die Teilnahme an Arbeitsgelegen-heiten das Ziel der Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt erreicht werden kann.

Das Angebot über ESF (z.B. Plan B Integrationstraining Frauen 40+) wird verstärkt genutzt.

 

9. Welche speziellen Angebote gibt es für Alleinerziehende? Welchen Erfolg hatten diese?

Zu 9:

Da es sich bei diesem Personenkreis in der Regel um Frauen handelt, werden die Angebote für Frauen intensiv genutzt, es wurden spezielle Arbeitsgelegenheiten für Alleinerziehende mit guten Ergebnissen durchgeführt.

Da alle Arbeitsgelegenheiten bis zu 30 Std. /Woche durchgeführt werden, haben auch Alleinerziehende die Möglichkeit, an allen Arbeitsgelegenheiten teilzunehmen. Individuelle Einschränkungen werden ggf. berücksichtigt.

Außerdem werden verstärkt die Trainingsmaßnahmen, die in Teilzeit durchgeführt werden,  für diesen Personenkreis genutzt, um Defizite auszugleichen.

Im Oktober hat eine Arbeitsgelegenheit Entgelt im öffentlichen Beschäftigungssektor Berlin (Vorbereitung des Beschäftigungszuschusses) begonnen, die für die Kinderbetreuung verlängerte Öffnungszeiten im Hortbereich möglich macht.

 

10. Welche spezielle Angebote gibt es für Migrantinnen und Migranten? Welchen Erfolg hatten diese?

Zu 10:

Grundsätzlich werden Migrantinnen und Migranten in alle Maßnahmen des JobCenters vermittelt, sofern die individuellen Voraussetzungen durch den Kunden/die Kundin verfüllt werden.

Zusätzlich werden ESF-geförderte Angebote des Landes sowie Deutschkurse des Bundesamtes für Migration angeboten, sofern diese den persönlichen Erfordernissen der Kundin/des Kunden entsprechen.

Ferner wurden 6 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung speziell für Migrantinnen und Migranten eingerichtet.

Diese Maßnahmen umfassen nachfolgende Inhalte:

- Hilfe bei Recherchearbeiten im Internet, Hilfe bei der Textbearbeitung und Gestaltung am PC, Hilfe beim Verfassen und Lesen von Briefen, Hilfe bei der Jobsuche und Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen

- Unterstützung bei der Schulhof- und Gartengestaltung, reparieren von Spielzeug, Veranstaltungshilfstätigkeiten, Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten und Erziehung zur gesunden Ernährung, Unterstützung bei der Bereitstellung von Lehrmaterialien

- Integrationshilfe für osteuropäische Zuwanderer; Begleitung zu Ämtern und Behörden; Unterstützung bei sozialen Problemen; Übersetzung von Schriftverkehr; Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen; soziale Beratung und Betreuung

- Unterstützende Hilfe in Migrationseinrichtungen, Kitas, Senioreneinrichtungen, Sportvereinen, Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Kirchengemeinden, Pflegeeinrichtungen, Pflege von Grünflächen, Naturschutz, Tourismus

- Aufarbeitung von Spielzeug und Kleinmöbeln in Kitas, Instandsetzung von Lehr- und Lernmaterial für Grundschulen,               Anfertigung von Spielzeug

- Begleitung bei Spaziergängen, Ausflügen, Einkäufen, kulturellen Veranstaltungen, Malen, Basteln, Spielen, Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern, Unterstützung bei der Freizeitgestaltung in den Gemeinschaftsräumen der Heime

Zum Erfolg lassen sich derzeit keine Aussagen treffen, da die Maßnahmen noch laufen.

 

11. Wie viele Kinder befinden sich derzeit im SGB II Bezug?

Zu 11:

Aus der Statistik der Grundsicherung geht nur die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit 1, 2, 3, 4 und mehr Kindern hervor. Hieraus ergibt sich als vorläufiger Wert für Oktober 2007 eine Gesamtzahl von 5649 Kindern, wobei die Zahl der Kinder aus Bedarfsgemeinschaften mit mindestens 5 Kindern nicht abgebildet wird und deshalb nicht bei der Ermittlung der Gesamtzahl im vollen Umfang berücksichtigt werden konnte.

Eine genauere Ermittlung der Zahl ist deshalb nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Norbert Schmidt

Bezirksstadtrat

 

 
 

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