Drucksache - 0200/III  

 
 
Betreff: Rotbuchenschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Hippe 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.03.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage
Schriftliche Antwort des Bezirksamts

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, daß sich auf dem Grundstück Goethestraße 8 in 14163 Berlin eine ca. 25 m hohe und ca. 100 Jahre alte Rotbuche befindet und dieses Grundstück augenscheinlich nunmehr bebaut werden soll?

 

2.      Welche Maßnahmen hat oder wird das Bezirksamt ergreifen, um den Baum auch im Falle einer Bebauung zu schützen?

 

3.      Liegt etwa bereits eine Fällgenehmigung vor oder wird eine solche erteilt werden?

 

4.      Ist der Baum in diesem oder anderem Zusammenhang begutachtet worden, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

5.      Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, daß die Rotbuche unbedingt erhaltenswert ist?

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12.03.2007

 

 

Torsten Hippe

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich auf dem Grundstück Goethestr. 8 in 14163 Berlin eine ca. 25 m hohe und ca. 100 Jahre alte Rotbuche befindet und dieses Grundstück augenscheinlich nunmehr bebaut werden soll?

Ja, dem Bezirksamt ist bekannt, dass sich auf dem Grundstück eine sehr große und sehr schöne Rotbuche befindet. Auch das Bezirksamt, hier der Fachbereich Naturschutz und Grünflächen (NG) schätzt das Alter des Baumes auf ca. 100 Jahre.

Konkrete Bauabsichten sind allerdings nicht bekannt. Bei der Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) wurde auch noch kein Bauantrag gestellt.

Allerdings gab es bisher zwei Anrufe beim NG, die auf Bauabsichten hindeuten:

Im Herbst 2006 rief eine Bürgerin an und erkundigte sich, ob die Buche gefällt werden soll.

Ende Januar/Anfang Februar 2007 rief eine Architektin an und erkundigte sich, wie das Wirkungsverhältnis zwischen Baurecht und Baumschutz ist.

2.      Welche Maßnahmen hat oder wird das Bezirksamt ergreifen, um den Baum auch im Falle einer Bebauung zu schützen?

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (auch eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens) wird das NG alles Erdenkliche veranlassen, um den Baum zu erhalten.

Allerdings stößt das auf erhebliche Schwierigkeiten. Das Grundstück ist nach dem Kenntnisstand des NG ca. 880 m² groß. Der Traufbereich der Baumkrone nimmt nahezu ca. 50% dieses Grundstückes ein.

Für das Grundstück besteht ein Baurecht: Allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,2, zwei Vollgeschosse. Unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften bezüglich Abstandsflächen und Baugrenzen (6 m Vorgartenbereich und 20 m Bautiefe), wird der Erhalt des Baumes bei zulässiger baulicher Ausnutzung des Grundstücks nahezu unmöglich. Selbst eine Reduzierung des Vorgartenbereiches würde das Problem nicht lösen.

Die einzige Möglichkeit ist dann eine extrem geringe bauliche Ausnutzung des Grundstücks.

3.      Liegt etwa bereits eine Fällgenehmigung vor oder wird eine solche erteilt?

Nein, es liegt kein Fällantrag vor. Ob eine Fällgenehmigung erteilt wird oder gar erteilt werden muss, hängt von den Bauabsichten ab. Hierüber kann derzeit keine konkrete Angabe gemacht werden.

Ein zulässiges Bauvorhaben kann durch geschützte Bäume nicht verhindert werden. Es sei denn, dass das Land Berlin bereit ist, Entschädigungen für die entgangene bauliche Ausnutzung des Grundstücks zu leisten.

4.      Ist der Baum in diesem oder anderem Zusammenhang begutachtet worden, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Eine Begutachtung durch das NG ist bisher nicht erfolgt.

Dem NG ist der Baum aufgrund von Fällantragen aus der Vergangenheit auf dem Grundstück Bogotostraße 15 bekannt.

Hierzu muss man wissen, dass das Grundstück früher die Anschrift Bogotastraße 15 hatte. Nach einer Teilung dieses Grundstücks sind die Grundstücke Bogotastraße 15 (bebaut) und Goethestraße 8 (unbebaut) entstanden.

Der Baum ist nach Inaugenscheinnahme durch Mitarbeiter des NG gesund. Es gibt keine Anzeichen auf Schädigungen jeglicher Art.

5.      Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass die Rotbuche unbedingt erhaltenswert ist?

Ja, uneingeschränkt, auch wenn Seitens des Bezirksamtes keine 100 % Garantie für den Erhalt gegeben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Stäglin

Bezirksstadtrat

 

 
 

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