Auszug - Ausweisung von sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk („Milieuschutz")  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez erkundigt sich, ob weitere Untersuchungen in den Zwischengebieten vom Bezirksamt geplant seien und wie das Zeitfenster für die Aufstellungsbeschlüsse der Milieuschutzgebiete aussehe. Herr BzStR Karnetzki antwortet, dass weitere Untersuchungen vorläufig nicht geplant seien. Die fertigen Gutachten liegen dem Bezirksamt erst seit dem 24.11.2022 vor. Das Stadtentwicklungsamt habe Kontakt mit anderen Bezirken aufgenommen, um die notwendigen Verfahrensschritte für die Aufstellungsbeschlüsse und die Einrichtung von Arbeitsprozessen dazu abzuklären.

 

Herr BzStR Karnetzki erklärt, das Bezirksamt habe dazu auch eine Aufgabenbeschreibung (BAK) für eine Personalstelle speziell zum Milieuschutz erhalten, welche aus den zusätzlichen Stellen aus der AG Ressourcensteuerung finanziert werden kann. In einem nächsten Schritt müssen die Aufstellungsbeschlüsse durch das Bezirksamt gefasst und die Prüfkriterien entwickelt werden. Eine genaue Zeitschiene dafür könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden. Weitere Gebietsuntersuchungen seien kurzfristig nicht umsetzbar, da zunächst die Erhaltungssatzung in den drei untersuchten Gebieten umgesetzt werden müsse. Insbesondere das Gebiet zwischen der Feuerbachstraße und der Mittelstraße könnte noch einmal genauer betrachtet werden. Herr BzStR Karnetzki werde sich dazu auch noch einmal mit den Gutachtern beraten.

 

BV Herr Hippe bemerkt, dass die CDU in der BVV, wie stets so geäert, einer Milieuschutzsatzung zustimmen werde, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Diese Voraussetzungen seien nun durch den Vortrag der Gutachter in der letzten Sitzung dargelegt. Dementsprechend solle das Bezirksamt unverzüglich diesen Prozess mittels der Verabschiedung der Aufstellungsbeschlüsse einleiten. Im Ergebnis werde die Milieuschutzsatzung den Mietern im Bezirk nicht weiterhelfen, da diese nicht zur Beseitigung des Wohnraummangels beiträgt. BV Herr Semler erklärt dazu, dass die CDU-Fraktion mit ihrer Mehrheit jahrelang die Einführung von Milieuschutzgebieten verhindert habe, indem keine entsprechenden finanziellen und personellen Mittel dafür bereitgestellt wurden.

 

BV Herr Steinhoff bemerkt, dass es eine lange politische Auseinandersetzung zur Einführung von Milieuschutzgebieten im Bezirk gegeben habe. Entscheidend sei im Ergebnis, dass die identifizierten sozialen Erhaltungsgebiete nun gutachterlich festgesetzt und damit rechtssicher sind. Neben dem Wohnungsneubau seien die Regelungen für die Mieten im Bestand wesentlich für die Entlastung der Mieter.

 

BV Frau Specht-Habbel sagt, dass jahrelang wechselnde potenzielle Milieuschutzverdachtgebiete diskutiert worden seien, wie z.B. die Thermometersiedlung, die aber schließlich die gutachterlichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Wichtig sei vor allem, dass es bei der Ausgestaltung der Milieuschutzgebiete nicht zu Verdrängung kommt, wenn z.B. Anbauten wie Aufzüge nicht genehmigt werden.

 
 

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