Auszug - B-Plan 6-30 Lichterfelde-Süd – wenn schon versiegeln, dann sozial ausgewogen!
BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez bemerkt, dass die Anzahl von 478 Einfamilienhäusern bei der bisherigen Planung städteplanerisch und ökologisch nachteilig sei, da sich mit Geschosswohnungen auf der gleichen Fläche wesentlich mehr Wohnraum umsetzen ließe.
Herr BzStR Karnetzki entgegnet, dass der Bebauungsplan keine Anzahl von Wohnungen, Reihenhäusern oder Einfamilienhäusern festlege. Die kolportierte Anzahl von 478 Einfamilienhäusern entstamme lediglich einer Modellrechnung. Das Bezirksamt wisse nicht, wie groß die Reihenhäuser werden sollen und wie viele gebaut werden.
Bezüglich der Verlautbarung der SPD („Berliner Stimme“) erklärt Herr BzStR Karnetzki, dass es sich dabei um eine Gesamtzahl aus früheren Planungen handele und somit um ein Missverständnis. Richtig sei die Gesamtzahl von 2500 Wohneinheiten. Die Sozialwohnungen seien über den städtebaulichen Vertrag über eine Bürgschaft abgesichert mit einer festgeschriebenen Mindestanzahl von 539, die der Investor erfüllen muss.
BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez fragt nach, ob der Investor, mit Ausnahme der 539 Sozialwohnungen, freie Hand habe bei der Planung der Wohnungsgröße und Anzahl im Plangebiet. Herr BzStR Karnetzki entgegnet, dass die Baufelder, die Bauhöhen und die Geschossflächenzahl im Bebauungsplan festgesetzt seien. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Wohnungen erfolge dann im Rahmen der Baugenehmigungen auf Grundlage eines bestehenden Bebauungsplans.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt. 1 Ja-Stimme1, 14 Nein-Stimmen. Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. (individuelles Abstimmungsverhalten noch prüfen).
CDU-Fraktion stimmt mit Nein. SPD-Fraktion stimmt mit Nein. Grüne-Fraktion stimmt mit Nein. FDP-Fraktion stimmt mit Nein. AfD-Fraktion stimmt mit Nein. Linksfraktion stimmt mit Ja. |
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