Auszug - Neuer Wohnraum auch für Menschen mit Behinderung  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 04.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0099/VI Neuer Wohnraum auch für Menschen mit Behinderung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Fröhlich
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, den Antrag gemeinsam mit Drucksache 0245/VI aus TOP 4.3 zu behandeln. Der Vorschlag wird so angenommen.

 

BV Herr Fröhlich bemerkt, dass die CDU-Fraktion bereits einen Änderungsantrag im Ausschuss für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung dazu eingereicht hat, der leider noch nicht behandelt werden konnte. Der Ursprungsantrag wurde daraufhin abgelehnt, daher reicht die CDU-Fraktion den Antrag hier noch einmal neu ein. Die antragstellende Fraktion habe die Änderungen gemeinsam mit der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Frau Moritz erarbeitet.

 

BV Frau Wagner sagt, dass die im Antrag erwähnte Formulierung „rollstuhlgerecht“ hinsichtlich der baulichen Voraussetzungen sehr weitgehend sei. In einer rollstuhlgerechten Wohnung könnten dann nicht mehr Menschen mit Einschränkungen wohnen, sondern die Nutzung wäre auf Menschen begrenzt, die auf den Rollstuhl zwingend angewiesen sind. BV Herr Fröhlich entgegnet, dass diese Formulierung der DIN-18040-2 Norm der Bauordnung entnommen sei, welche die „uneingeschränkte Nutzung“ mit dem Rollstuhl erwähnt. BV Frau Wagner erläutert, dass sich die uneingeschränkte Nutzung auf den Zugangsbereich beziehe, nicht aber auf die Wohnung dahinter, die entweder barrierefrei oder rollstuhlgerecht ist. In einer barrierefreien Wohnung seien Bewegungsräume von 1,20 m x 1,20 m und Durchgangsbreite der Türen von 80 cm vorgeschrieben, wohingegen die rollstuhlgerechte Wohnung Bewegungsräume von 1,50 x 1,50 m vorsieht.

 

BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez schlägt vor, Frau Moritz zur Klärung der ausstehenden Fragen zur nächsten Sitzung in den Ausschuss einzuladen und die Anträge bis dahin zurückzustellen. Dem Vorschlag wird gefolgt, Herr BzStR Karnetzki fragt Frau Moritz an und die beiden Anträge werden vertagt.

 
 

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