Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Richter berichtet:

 

a)   Im September 2022 wurden zwischen Schul- und Sportamt, Bezirkssportbund Steglitz-Zehlendorf und den jeweiligen Sportvereinen wieder Vergabegespräche für die Sportarten Fußball, Handball, Basketball und Hockey einvernehmlich geführt.

 

b)   Über das „Leuchtturmprojekt FC Viktoria 1889 Frauenfußball“. Ein Zusammenschluss von 6 Unternehmerinnen hat sich zum Ziel gesetzt, das Frauenfußballteam des FC Viktoria Berlin 1889 in die Bundesliga zu führen. Es wurde kräftig die Werbetrommel gerührt, so dass in den ersten Spielen des Frauenteams Zuschauerzahlen zwischen 700 bis ca.1.200 erreicht worden sind.

 

c)   Frau Götze (Sport FL) nimmt Bezug auf den Sportausschuss im Juni 2022 und gibt einige Erläuterungen zur Sportstättenvergabe. Es sind Vergabekonzepte für folgende Sportarten ausgearbeitet worden: Fußball (gedeckt und ungedeckt), Basketball, Handball, Tischtennis, Volleyball und Hockey. Jede Sportart hat ein gewisses Kontingent an Nutzungszeiten, aber viel wichtiger ist, dass es Sportarten gibt, die für die Durchführung ihrer Sportart eine bestimmte Hallengröße benötigen, um den Regularien des jeweiligen Verbandes zu entsprechen. Es gibt eine abgestimmte Sportstättenrichtlinie, in dieser ist beispielsweise auch geregelt, welche Hallengröße die einzelnen Sportarten zur Durchführung des Wettkampfbetriebes benötigen.

AHallen (inkl. DreiFelder Hallen) sind vorrangig für Hallensportarten mit Wettkampfsystem vorgesehen. Hallengröße von 800 qm bis ca. 1.200 qm

Prio 1: Basketball, Hockey, Volleyball und Handball

Prio 2: Fußball nur bis DJugend (nur in geeigneten Hallen), Leichtathletik und Badminton, in Ausnahmefällen Trampolin, Tanzen und Rhythmische Sportgymnastik.

BHallen Basketball, Hockey, Volleyball, Handball, Fußball nur bis EJugend, Badminton, Leichtathletik, Tanzen. Bis ca. 800 qm, in der Regel sind diese Hallen B-Hallen, weil sie über keinen Hallenvorhang zum Trennen der einzelnen Hallenteile verfügen.

C und D Hallen (das ist überwiegende Teil der alten Schulsporthallen bis zu einer Größe ca. 400 qm) sind für die übrigen Sportarten und Hallennutzer vorgesehen und werden nach den Bedürfnissen der Sportarten verteilt.

 

Die Hallensport Hockey kann daher überwiegend nur in A-Hallen durchgeführt werden, weil diese Hallengröße für diese Sportart vorrangig benötigt wird.

 

Herr BV Niessen fragt nach, ob die Sportstättenrichtlinie mit dem Protokoll versendet werden könnte. Frau Götze (Sport FL) sagt zu, die Richtlinie mit dem Protokoll zur Verfügung zu stellen (siehe Anlage 2).

 

Herr BD Wolf fragt nach, ob schon feststeht, wann mit der Nutzung der Sporthalle der GS Am Stadtpark wieder zu rechnen ist. Frau Götze (Sport FL) erklärt, dass es leider noch keinen Termin gibt, wann mit der Freigabe der Sporthalle gerechnet werden kann. Die Türreparatur ist beauftragt, aber leider noch nicht von der beauftragten Firma umgesetzt worden. Daher steht die Halle für den Vereinssport nicht zur Verfügung. Der Schulsport ist von dieser Maßnahme jedoch nicht betroffen, da den Schülerinnen und Schülern ein separater Eingang zur Verfügung steht.

 
 

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