Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Richter informiert über die zweistündige Verlängerung der Öffnungszeit der Bürgerämter, welche die Zunahme von rund 40 Prozent an Kunden/Kundinnen ermögliche. Es können mehr Termine angeboten werden, was einen positiven Effekt auf die Zufriedenheit der Kunden/Kundinnen habe und Steglitz-Zehlendorf auf diesem Gebiet mit einer 96-prozentigen Zufriedenheitsquote zum Spitzenreiter in Berlin mache. Auch die Bearbeitungszeit von 12 Minuten fördere diese Quote. Ausfälle aufgrund von Software-Updates müssten in Zukunft durch eine bessere Planbarkeit und Kommunikation vermieden werden.

 

Es wird darüber diskutiert, einen Personalpool zu errichten, welcher die derzeitige Fluktuation in den Bürgerämtern auffangen soll. Herr Richter äußert seine Zweifel diesbezüglich, indem er sagt, dass ein ständiger Wechsel der Aufgabengebiete die Arbeit mit den Menschen erschwere.

 

Der hohe Anlauf auf die Sozialämter nehme nur langsam ab, würde aber gleichzeitig in den Bürgerämtern durch Wohnungsanmeldende zunehmen. Die Entlastung der Bürgerämter durch das Leistungszentrum Ukraine in Steglitz gelänge gut. Über die Bürgerämter konnten Sprachmittler eingestellt werden.

 

Die Einwanderungsämter seien aufgrund der Reduktion der Bearbeitungszeit auf 15-18 Monate an ihre Grenzen gegangen. Inwieweit eine Zentralisierung stattfinden soll, sei noch offen. Herr Richter erwähnt, dass eine Zentralisierung aus Sicht des Bezirks Steglitz-Zehlendorf vor allem für Kunden und Kundinnen nachteilig wäre, da dies längere Fahrtwege und Kommunikationswege nach sich ziehen würde.

 

Herr Richter äußert sich darüber hinaus zur Wiederholung der Wahlen insoweit, dass er sagt, dass er in Steglitz-Zehlendorf auf Grundlage des Nachberichts keinen Grund für eine Wiederholung der Wahlen sähe, es aber in anderen Bezirken anders aussähe und demnach abgewartet werden müsse, bis die Anhörung im Sommer neue Erkenntnisse bringt. Herr Richter erwarte keine Entscheidung vor Herbst 2022 und eine Wahlwiederholung nicht mehr in diesem Jahr. Steglitz-Zehlendorf sei aber in der Lage, eine neue Wahl durchzuführen.

 

Es kommt die Frage auf, inwiefern Datensätze zu den geflüchteten Ukrainern vorhanden sind und wie diese ermittelt werden. Herr Richter erörtert, dass die Sachlage diesbezüglich sehr unklar sei und man nur Prognosen abgeben könne. In Berlin habe man allerdings durch die Absprache der Sozialämter eine relativ genaue Zahl der Leistungsempfänger und derjenigen, die sich registriert haben, aber keine Leistungen beziehen. Aus dem Delta ließe sich eine Zahl der potentiellen Leistungsbewerber errechnen. Dieses Delta - abzüglich 15 Prozent - diene als Grundlage zur Personalplanung.

 

Seit dem 24.02.2022 gäbe es 700 Prozent mehr Bedarfsgemeinschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft bestünde aus circa drei Personen. Den Berechnungen nach sei Steglitz-Zehlendorf damit der drittgrößte Bezirk bei der Aufnahme an ukrainischen Geflüchteten. Um den erwarteten Druck zu managen, würden Terminschleifen für die Anfragen der ukrainischen Geflüchteten freigehalten.

 

Derzeit habe Berlin rund 100.000 Geflüchtete aufgenommen. Deutschlandweit seien es rund 600.000 Geflüchtete, die aufgenommen wurden. Berlin habe somit eine hohe Last zu bewältigen. Die Lösung des Problems läge, laut Herrn Richter, allerdings nicht in mehr Personaleinstellungen, da die Ausstattung hierfür nicht gegeben sei, sondern eher in einer städteübergreifenden Nachfragemodulation.

 
 

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