Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 30.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr J. fragt das Bezirksamt

1)   Warum müssen immer noch Verträge bei der Musikschule jedes Jahr neu abgeschlossen werden, wenn sie eigentlich nur verlängert werden sollen?

2)   Warum erspart die Musikschulsoftware den Musikschulnutzer*innen und auch der Musikschule selber nicht diese unnötige Arbeit bzw. warum nutzt die Musikschule nicht diese Möglichkeit?

3)   Wieso verzichtet die Musikschule bei Verlängerungen von Verträgen nicht wenigstens auf die Verwaltungsgebühr von 6 Euro?

 

Herr Bezirksstadtrat Mückisch antwortet hierzu: Die Musikschule bietet unbefristet Einzelunterrichts-Verträge sowie jährlich befristete Gruppenunterrichts-Verträge. Gemäß der Ausführungsvorschrift für Musikschulen erhebt die Musikschule für das Abschließen von Verträgen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6 Euro. Aufgrund der geänderten Anforderungen im Zusammenhang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung wurden die Vertragsbedingungen überarbeitet und in diesem Zusammenhang die Kündigungsfristen überarbeitet. Um sowohl den Neukundinnen und kunden als auch Bestandskundinnen und -kunden einheitliche und somit transparente Vertragsbedingungen zu gewährleisten, hat die Musikschule die Altverträge gekündigt und durch neue Vertge ersetzt. Grundsätzlich hat sich im Kursbereich der Abschluss von befristeten Verträgen als sinnvoll erwiesen, um den Kundinnen und Kunden die oftmals gewünschte Flexibilität zu ermöglichen und Neuzugänge in Gruppen einfach zu machen. Von Seiten der Musikschule gewährleisten die befristeten Kurs-Verträge eine bessere Übersichtlichkeit und auch Verwaltungsoptimierung.

 

Als Nachfrage möchte Herr J. wissen, inwiefern der Abschluss befristeter Gruppenverträge einen Vorteil gegenüber Verwaltung sowie der Kundinnen und Kunden darstellt. Außerdem möchte er wissen, warum es nicht möglich ist, unbefristete Verträge abzuschließen, die kündbar sind oder, wenn dies nicht glich ist, auf die Verwaltungsgebühr verzichtet werden kann. Herr J. ergänzt, dass es seitens der Kundinnen und Kunden zu einer Unzufriedenheit führt, wenn bei Verlängerungen eine Verwaltungsgebühr erhoben wird.

 

Bezirksstadtrat Mückisch führt hierzu aus: Zum Großteil werden unbefristete Einzelverträge abgeschlossen, bei denen es folglich nicht zu einer Verwaltungsgebühr kommt. Bei dem von Herrn J. thematisierten Sachverhalt, den Gruppenverträgen, handelt es sich um sogenannte Ensemble-Verträge. Hier sind mehrere Personen, die sich zusammengefunden haben in einem Orchester, Singgruppe, Chor und gleiches mehr. Die dabei abgeschlossenen Verträge werden auf ein Jahr befristet. Hierbei handelt es sich nicht um eine willkürliche Entscheidung, sondern vielmehr basiert dies aufgrund von Erfahrungswerten sowie den Wunsch der Gruppen. In diesen Gruppen finden Bewegungen statt und es kommt zum Austausch einzelner Gruppenmitglieder. Dies ist abhängig von der Qualität der Arbeitsergebnisse der Gruppe. Das heißt auch, dass Personen, die sich immer mehr an kompliziertere Stücke heranwagen, treffen auf Personen, die diesem Leistungsniveau nicht gewachsen sind, sodass diese dem Leistungsniveau nicht mehr entsprechen können und irgendwann diese Gruppe verlassen und es treten neue Gruppenmitglieder in dieses Ensemble mit ein. Dadurch soll der Weiterentwicklung von Gruppen Rechnung getragen werden. Daher hat es sich sehr bewährt, die Verträge auf ein Jahr zu befristen. Nachvollziehbar ist, dass dieses Vorgehen im Einzelfall weniger vorteilhaft ist. Die Musikschule ist aufgrund der Verwaltungsvorschrift verpflichtet, eine entsprechende Gebühr zu erheben. Derzeit findet eine Überprüfung der Verwaltungsvorschrift statt, sodass abzuwarten bleibt, ob die Regelung zur Verwaltungsgebühr weiterhin bestandskräftig bleibt. BV Herr Berger fragt, ob die aktuelle Situation mit der Musikschulsoftware vereinbar ist und ob derweil die Umstellungsprobleme behoben werden konnten. Derzeit sind keine Probleme bekannt, teilt der Bezirksstadtrat hierzu mit. Zum Schluss fügt die Ausschussvorsitzende, Frau Specht-Habbel, hinzu, dass Verordnungen geändert werden können und sie entsprechend positive Erfahrungen bei der Stadt Düsseldorf gemacht habe.

 
 

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