Auszug - Verkehrssicherheit in der Lorenzstraße/Mariannenstraße  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 30.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1720/V Verkehrssicherheit in der Lorenzstraße/Mariannenstraße
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1169/V
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn
2. Mertens
3. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Dieser TOP wird gemeinsam mit TOP 4.1 beraten.

 

Es gibt jetzt einen Änderungsantrag zu dieser Drucksache, den BV Herr Steinhoff vorträgt. In diesem Änderungsantrag wurden die genauen Bereiche, an denen Tempo 30 angeordnet werden soll, benannt; außerdem wurde ergänzt, dass sich das Bezirksamt dafür einsetzen möge, dass es in Höhe der Georgenstraße eine Querungshilfe über die Mariannenstraße geben solle.

 

BV Frau Kölsch findet es befremdlich, dass Anträge, die im Ausschuss bereits abgestimmt wurden, nun erneut wieder hierhin überwiesen werden, nur weil diese dem Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion nicht gefielen. Es handele sich hier um Anträge, die von Bürgerinnen und Bürgern initiiert wurden; durch diese Rücküberweisung wirke die BVV als Organ ineffektiv; jetzt werde der Antrag erst im November abgestimmt also sei der Antrag ein ganzes Jahr im Verfahren gewesen, dieses Verhalten führe zu Politikverdrossenheit in der Bevölkerung. BV Thimm teilt mit, dass auch er sich über diese Rücküberweisung gewundert habe, allerdings wundere er sich jetzt über die Kombination der beiden Anträge zu einem neuen Antrag. Ihn interessiere, was nun aus dem Überholverbot geworden sei, das die CDU in Drucksache 1714/V gefordert habe. Dieser ganze Vorgang sei sehr komplex und es sei nicht zielführend, zwei Minuten vor Ausschussbeginn einen Änderungsvorschlag zu erhalten. BV Herr Mier versteht die Einwendungen von Herrn Thimm. Er führt aus, dass es aber notwendig war, Tempo 30 genau zu begründen; das Überholverbot sei eine zusätzliche Möglichkeit. BV Herr Thimm ist der Ansicht, dass diese Straße lange genug „Baustelle“ war, daher sei der Handlungsbedarf schon lange bekannt gewesen. Jetzt beschäftigten sich die Bezirksverordneten konkret mit der Thematik, dies sei nicht ineffektiv, daher beantragt er Vertragung, für ihn sei dieser vorliegende Antrag wie ein neuer Antrag. BV Herr Steinhoff entgegnet, dass bereits in der letzten Ausschusssitzung die Kopplung der Anträge im Blick gewesen wäre. Die Frage des Überholverbotes spiele in einer Tempo-30-Zone keine Rolle. Er verstehe das Ansinnen der SPD-Fraktion, voran zu kommen, schließlich hätten die konkreten Orte im Ursprungsantrag in der Begründung gestanden, daher gebe es keinen gewaltigen neuen Inhalt. BV Herr Thimm insistiert, dass der Absatz zum Überholverbot dann rausgenommen werden solle, wenn dies Makulatur sei. BV Herr Netzel ergänzt, dass das Überholverbot nach seinem Verständnis in den restlichen Abschnitten, in denen kein Tempo 30 angeordnet werden könne, gelten soll. Die CDU-Fraktion tritt dem geänderten Antrag der GRÜNEN Fraktion Drs. 1720/V in seiner geänderten Form bei.

 

BV Herr Rolle lässt über die Vertagung des Antrags abstimmen. Die Vertagung wird mit 4 Ja-Stimmen, 8 Nein Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Antrag wird in seiner geänderten Form mit 11 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.

 
 

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