Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

rgeramt

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki berichtet, dass das Thema „rgerämter“ in der letzten BVV sehr ausführlich besprochen worden sei und er da schon ausgeführt habe, dass sich die Situation täglich ändere. Am gestrigen Tage seien Entscheidungen getroffen worden auf der Ebene zwischen den Amtsleitungen berlinweit, die er kurz zusammenfasst: Ab der kommenden Woche werden wieder Terminbuchungsmöglichkeiten nach außen gegeben, d.h. sie werden vollständig freigeschaltet und können online oder über die 115 gebucht werden. Die Dokumentenabholung werde ab Montag, 29.06.2020, in Steglitz und Zehlendorf auch ohne Anmeldung wieder durchgeführt, weil dann dort ein Wachschutz eingesetzt werde. Am Standort Lankwitz werde die Dokumentenabholung ab dem 06.07.2020 wieder möglich sein. Zurzeit befänden sich die Dokumente noch in Zehlendorf. Durch Aufgabe der bezirkseigenen Hotline gebe es mehr Termine, da die dort bisher eingesetzten Mitarbeiter/innen wieder in den Standorten tätig sein würden. Es bleibe abzuwarten, wie sich das entwickele. Sicher sei, dass nicht alle ausgefallenen Termine der letzten Monate automatisch in die Terminvergabe kämen. Es werde daher auch in nächster Zeit Engsse bei der Terminbuchung geben.

 

Ordnungsamt/ Überwachung der Corona-Verordnung

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki teilt dazu mit, dass es seit dem 23.06.2020 eine neue Infektionsschutz-VO gebe, die er aber aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht komplett zur Kenntnis nehmen konnte. Was er herauslesen könne, sei die Tendenz, es ein bisschen zu verschlanken, nur noch das zu verbieten, was nicht erlaubt sei, statt erst einmal alles zu verbieten, um dann viele Ausnahmen zu machen. Das Bezirksamt habe am 23.06.2020 einen Beschluss gefasst, der die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach der Corona-Eindämmungs- bzw. Infektionsschutz-VO dem Ordnungsamt zuordne. Zur Frage der Kontrollen gebe es leider immer noch unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen dem Bezirksamt und dem Innensenator über die Frage, welche Befugnisse das Ordnungsamt rechtlich habe. Die Zuständigkeit sei nach Ansicht des Bezirksamtes in der Verordnung nicht sauber geregelt. Der Bezirk habe aber im Bezirk geregelt, was er selbst regeln könne. Bei den Kontrollen gebe es gute Absprachen und Zusammenarbeit mit der Polizei.

 

Wohnungsamt

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt, dass in der letzten BVV die Große Anfrage nicht mehr beantwortet werden konnte und die schriftliche Beantwortung auf dem Weg sei und in der nächsten BVV aufgegriffen werden könne. Grundsätzlich gelte, dass das Wohnungsamt wieder komplett sei und der Normalbetrieb laufe. Allerdings mit der Problematik, dass einige Leitungsfunktionen zurzeit nicht besetzt seien. Die Arbeit am Mietendeckel sei aufgenommen worden. Anträge lägen noch nicht vor. Beratungsgespräche würden geführt. Der Bezirk sei in der glücklichen Lage, eine der zusätzlichen Stellen durch eine interne Umsetzung besetzt zu haben. In anderen Bezirken sei dies noch nicht erfolgt, da die Ausschreibungen noch liefen.

 

Die Grüne-Fraktion fragt nach dem Sachstand zur Problemimmobilie Gardeschützenweg. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki berichtet, dass es vor zwei Wochen eine Besprechung mit der Bezirksbürgermeisterin und ihm gemeinsam mit dem Rechtsamt, dem Wohnungsamt und der Wohnungsaufsicht gegeben habe. Anlass sei das novellierte Wohnungsaufsichtsgesetz gewesen, das jetzt auch eine Treuhänderregelung vorsehe und aufgrund der fachlichen Nähe zu baufachlichen Fragen eventuell eine geeignete Rechtsgrundlage sei, um das Verfahren weiterzuführen. Im Ergebnis wurde aber festgestellt, dass dies im konkreten Fall nicht helfen werde, weil die Wohnungsaufsicht anders als das Wohnungsamt noch keinen rechtsgültigen Rückführungsbescheid habe. Die Treuhänderlösung aus dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz sei daher schneller umzusetzen. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki werde sich mit den Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung in Verbindung setzen, um das Verfahren mit deren Unterstützung fortzuführen. Die Grüne-Fraktion sagt, dass sie es in der Zeitung anders gelesen habe. Dort sei gesagt worden, dass schon ein Treuhänder im Blick sei bzw. schon beauftragt worden sei. Die Aussage von Herrn Bezirksstadtrat Karnetzki passe nicht zu den Aussagen im Artikel. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt, dass er nicht wisse, auf welchen Pressebericht sich die Grüne-Fraktion beziehe. Im Interesse des Verfahrens könne er nicht alle Verfahrensschritte öffentlich machen. Es gebe keinen konkreten Treuhänder, aber die Überlegung, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft damit zu betrauen. Dazu müssten jetzt Gespräche geführt werden. Der Vorteil einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft sei, dass sie entsprechende Erfahrungen habe, im städtischen Interesse arbeite und ohne langwierige Ausschreibungen beauftragt werden könne. Die Grüne-Fraktion fragt nach den nächsten Schritten und wie lange es noch dauern werde. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt, dass als nächstes Gespräche mit den Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung stattfinden würden. Ein Zeitraum könne angesichts der Ferienzeit nicht genannt werden. Er hoffe, dass nach der Sommerpause erste Ergebnisse vorlägen.

 
 

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