Auszug - Schulinterne Veranstaltungen sicher möglich machen
Die Ausschussvorsitzender erläutert, dass der Antrag bereits im Schulausschuss beraten und geändert wurde. Über den Ältestenrat wurde der Antrag nochmals in den Schulausschuss zurücküberwiesen.
Herr Schaumann von der Bauaufsicht erklärt, dass ein Brandschutzkonzept auf bestimmte Betriebszeiten einer Schule (Auf- und Abschließen des Gebäudes am Morgen bzw. am Abend durch den Hausmeister) und auf eine ständig besetzte Stelle ausgelegt ist, die in der Regel die Schulsekretärin ist. Diese überprüft den durch die Hausalarmanlage ausgelösten Alarm und ruft ggf. die Feuerwehr. Wenn die Schulsekretärin Feierabend hat, ist diese Aufsicht nicht mehr gegeben. Die Alternative wäre die direkte Verbindung des Alarms zur Feuerwehr, was nicht sinnvoll ist, da es am Tag zu mindestens 5-6 Fehlalarmen kommt. Bei Übernachtungen von Schülern oder aufgrund von anderen Veranstaltungen besteht die Gefahr, dass z.B. in der Nacht zum Schutz gegen ein Betreten von unbefugten Personen alle Türen verschlossen werden und damit aber auch die Fluchtmöglichkeiten verbaut wären. Für solche von der bisherigen Norm abweichenden Veranstaltungen muss ein neues Brandschutzkonzept aufgestellt werden.
Die SPD-Fraktion führt aus, dass es sinnvoller scheint, die ständig besetzte Stelle beim Hausmeister anzusiedeln, da diese sich länger in der Schule aufhalten und ggf. auch eine Hausmeisterwohnung im Gebäude bewohnen. Des Weiteren seien Panikverschlüsse an den Türen Standard. Ziel ist es, dass das Schulamt in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht ein passendes Brandschutzkonzept erstellt.
Die Grüne-Fraktion fragt, ob als Zwischenlösung Übernachtungen in Turnhallen oder abgeschlossenen Räumen mit Aufsichtspersonen ermöglicht werden können? Herr Weese, SuS FL, berichtet, dass den Schulen mit einem Rundschreiben mitgeteilt wurde, dass es rechtlich im Moment nicht möglich ist, Übernachtungen durchzuführen. Die Schulen wurden gebeten mitzuteilen, ob grundsätzlich Interesse an Übernachtungen bestehen und dann Räumlichkeiten zu definieren, für die dann möglicherweise Teilbrandschutzkonzepte aufgestellt werden könnten. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist sehr teuer und man ist dazu verpflichtet, die sich daraus ergebenen Maßnahmen schnellstens umzusetzen. Herr Schaumann, Bauaufsicht, erklärt, dass teilweise für Aulen als Versammlungsstätte Brandschutzkonzepte mit einem Bestuhlungsplan und Rettungswegen existieren und dort dann auch Übernachtungen stattfinden könnten.
BzBm’in Richter-Kotowski erklärt, dass das Schulamt das Hochbauamt mit der Erstellung eines Brandschutzgutachtens beauftragt, was wiederum an externe Gutachter weitergegeben wird. Nach Erstellung wird das Gutachten durch die Bauaufsicht überprüft. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Baulichen Unterhaltung.
Der Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen. |
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