Auszug - Aktueller Sachstand bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes(BHTG) Berichterstatterin: Frau Dr. Nowka  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

Es ist leider noch nicht genau zu sagen wie die Umsetzung im Bezirk laufen wird / soll. Seit dem letzten Bericht im Gesundheitsausschuss fanden in der Zwischenzeit viele Gespräche in verschiedenen Arbeitskreisen, Sitzungen und Gremien statt. Inzwischen gibt es eine Umsetzung auf Bezirksebener den überwiegenden Anteil der betroffenen Personen. Es gibt derzeit r zwei Personenkreise eine Zentralisierung, das ist der Personenkreis derer, die außerhalb Berlins ihre Eingliederungshilfeleistung wahrnehmen. Der zweite Personenanteil umfasst Menschen, die hochgradige Pflegebedürftigkeit haben und die bisher nach dem Leistungskomplex 32 versorgt wurden. Der Leistungskomplex 32 umfasst die Leistungsinhalte der persönlichen Assistenz bei schwerer Körperbehinderung und besonderer Pflegebedürftigkeit und auch die Tages- und Nachtwache, wo eine ständige Beaufsichtigung und Anwesenheit zur Sicherheit von nicht planbarer pflegerischer Bedarfe gewährleistet sein muss. Diese Personen werden nach einem gewissen Stundenkontingent eingestuft und nicht nach den Hilfen, welche sie im täglichen Bedarf benötigen. Dieser Personenkreis wird jetzt seit 01.01.2020 zentral über das Landesamt für Gesundheit und Soziales betreut, dieses wird von den Gesundheitsämtern kritisch gesehen. Im Februar wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt die Ausführungsvorschriften zur Eingliederungshilfe (knapp 100 Seiten)r Berlin veröffentlicht. Vorläufig verabschiedet wurde auch das Teilhabeinstrument für Berlin. r das Gesundheitsamt und auch für die Menschen im Bezirk SteglitzZehlendorf hat sich derzeit noch nicht viel geändert. Die Eingliederungshilfe wird weiter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Sozialamt bearbeitet. Begutachtungen und die Feststellung von Bedarfen oder die Empfehlungen für die Bedarfe sowie die Begleitung dieser Personen erfolgt weiter durch die Mitarbeiter/innen des bezirklichen Gesundheitsamtes. Das gesamte Verfahren wurde durch die Senatsverwaltung für Soziales, Integration und Arbeit gesteuert. Die Gesundheitsverwaltungen sind nur marginal beteiligt worden. Was dazu geführt hat, dass Einwürfe aus den bezirklichen Gesundheitsämtern zwar einigermaßen aufgenommen und umgesetzt wurden, wie z.B.: dass nicht die gesamten Teilhabeleistungen im Land Berlin über ein zentrales Amt abgewickelt werden. Die enge Einbindung jedoch, die in einer Ausführungsvorschrift oder in einem Gesetz niedergelegt ist, die verpflichtend die Zusammenarbeit auch mit den sonst betreuenden Einrichtungen wie dem Sozialpsychiatrischen Dienst vorgeben, sind leider nicht sehr gut festgelegt worden. Für diesen Bereich fehle z.B. die Funktion des Steuerungsgremiums Psychiatrie, die bisher ja verpflichtend einzuschalten sind. Die Verpflichtung ist aktuell nicht mehr festgelegt. Die Unterlagen sind relativ gut aufgelistet auf den Seiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (www.berlin.de/sen/ias/service/formulare/). Eine Auswirkung kann man erst beurteilen wenn es tatsächlich in der Umsetzung in der Realit angekommen ist und nicht noch in irgendwelchen Aufbau oder Konstruktionsstadien befindet. Herr Holz (QPK 2): Der Teilhabebeirat der vorgesehen ist, wird bald starten. Am 02.03.2020 findet die konstituierende Sitzung statt. Dieser besteht zu einem Drittel aus Amt, zu einem Drittel aus Leistungserbringenden und zu einem Drittel aus Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen. Herr Holz und auch Frau Nowka sind als Teilnehmende vorgesehen. Dieser Beirat wird benötigt, damit überhaupt ein Widerspruchsbeirat berufen werden kann um die Widersprüche bearbeiten zu können.

 

Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder antwortet das Amt wie folgt: Hauptargumente r die ursprünglich angedachte Zentralisierung waren, dass es auf diese Weise leichter wäre, Prozesse zu steuern, d.h. dann hätte die Senatsverwaltung r Soziales, Integration und Arbeit bestimmte Vorgaben gemacht, es wären unterschiedliche Strukturen in den Bezirken vermieden worden. Durch die Umsetzung des Gesetzes kam es zu keinen Stellenzuwächsenr den Bereich Gesundheit. In Berlin gibt es eine errechnete Personalplanung für den Bereich beim Amt für Eingliederungshilfe. Es ist schwierig Mitarbeiter zu finden, die dieses Thema bearbeiten. r den Jugendbereich ist Steglitz-Zehlendorf zum Glück immer in den vergangenen Jahren einen anderen Weg gegangen und hat eine kleine Einheit im Jugendamt aufrecht erhalten r die Beratung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien mit Behinderungen. Das war jetzt eine gute Basis, um im Jugendamt einen eigenen Teilhabefachdienst aufzubauen. Für die Teilhabefachdienste der Jugendämter wurden pro Bezirk zwei zusätzliche Stellen bewilligt.

 
 

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