Auszug - Zusatzbezeichnung - St-Annen-Kirche - der Bushaltestelle Domäne Dahlem  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 4.10
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 26.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1759/V Zusatzbezeichnung - St-Annen-Kirche - der Bushaltestelle Domäne Dahlem
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1121/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Dr. Lehmann­Brauns
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Linksfraktion ist der Meinung, dass der Bus-Plan kein Touristenführer sei, die Benennung der Bushaltestelle vollkommen ausreiche. Die antragstellende Fraktion erklärt, dass die Änderung nur erfolgen solle, wenn die Pläne sowieso geändert würden und daher keine Zusatzkosten entstünden. Die SPD-Fraktion findet die Zusatzbezeichnung für die Touristen als nicht hilfreich, auch sei es doch eine Kostenfrage.

 

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt dazu, dass es bereits 2012 einen ähnlichen Antrag gegeben habe. Es sei aber festgestellt worden, dass für eine Zusatzbezeichnung (Martin-Niemöller-Haus) die falsche Haltestelle ausgewählt worden sei (Drosselweg). Diese Bushaltestelle sei zu weit entfernt und habe keinen Bezug. Die Haltestelle „Domäne Dahlem“ liege näher am Martin-Niemöller-Haus wie auch an der St.-Annen-Kirche.

 

Die FDP-Fraktion sieht keinen Sinn in der Umbenennung von Bushaltestellen zur Tourismusförderung. Hier solle über ein Gesamtkonzept nachgedacht werden.

 

Die Grüne-Fraktion bittet die antragstellende Fraktion, nochmals darüber nachzudenken, ob die Änderung in „Martin-Niemöller-Haus“ nicht zielführender sei. Sie bittet um Vertagung.

 

Die CDU-Fraktion bittet um die Antwort der BVG zum damaligen Antrag. Die Grüne-Fraktion weist darauf hin, dass diese in einer Vorlage zur Kenntnisnahme veröffentlicht sei (Hinweis der Protokollanten: Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.02.2013 zum BVV-Beschluss Nr. 206/IV zur Drs. 0141/IV - siehe Anlage).

 

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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