Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
Mietendeckel:
Herr Bezirksstadtrat Karnetzki teilt mit, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sog. Mietendeckel, am 23.02.2020 in Kraft getreten sei. Aus dem Gesetz ergeben sich zahlreiche Aufgaben für die Bezirke. Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen habe den Bezirken einen ersten Entwurf der Ausführungsvorschriften mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Ferner erklärt er, dass für Mietabsenkungen keine rechtliche Zuständigkeit im Bezirk bestehe, nur die Überwachung der Stichtagsmiete nach dem 18. Juni 2019. Die Ausschreibung für die zusätzlichen 3,5 Stellen sei vorbereitet. |
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