Auszug - Bericht aus der Verwaltung
Herr Höringklee fragt, wie die Reaktionen auf die Beschwerden waren, ob es Vorauszahlungen gab, da die Betroffenen keine Zahlungen erhalten haben und daraus ein Notstand entstehen könnte. Herr Ehrhardt (FDP) fragt, ob es Rückstände gibt, aufgrund der aufgezeigten Problematik.
Herr Mampel (BD) spricht den angekündigten Punkt der Hauptstadtzulage an. Er berichtet, dass die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes in diesem Jahr 150 € bekommen sollen. Aus diesem Grund haben sich die Wohlfahrtsverbände an den Finanzsenator gewandt und erfragt, ob diese Hauptstadtzulage ebenfalls für die Beschäftigten der freien Träger gezahlt werden soll. Der Finanzsenator hat geantwortet, dass diese Hauptstadtzulage den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vorbehalten möchte. Die Begründung lautet, dass der öffentliche Dienst besser gestellt sein im Kampf um die Fachkräfte. Herr Mampel sagt, dies sei ein fatales Signal gegenüber allen Beschäftigten der freien Träger und er wünscht sich ein Statement des Jugendhilfeausschusses zu dem Brief des Finanzsenators. Frau Hafener (BD) teilt mit, dass es ein Besserstellungsverbot gibt. Konkret ist eine Abwanderung der Fachkräfte zu befürchten. Herr Höringklee (BD) schließt sich der Aussage von Frau Hafener an und möchte ergänzend erwähnen, dass die Gehälter der öffentlichen Träger nicht analog zum TV-L sind und die Hauptstadtzulage diese Lücke noch weiter öffnen wird. Herr Mampel (BD) erwähnt das Subsidiaritätsprinzip, das im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert ist. In diesem Gesetzt steht drin, dass der öffentliche Träger auf eigene Angebote verzichten soll, wenn freie Träger diese entsprechenden Angebote vorweisen können. Herr Gulitz antwortet, dass diese Hauptstadtzulage bisher lediglich aus der Presse bekannt geworden ist und die Beschäftigten des Jugendamtes keine weiteren Informationen erhalten haben.
Herr Serowy fasst zusammen, dass dieser TOP in der nächsten Sitzung aufgerufen werden soll, da jetzt keine Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses möglich ist. Bis zum nächsten Termin sollen sich die Mitglieder darüber informieren, um dann gemeinsam eine Stellungnahme abgeben zu können.
Herr Jannicke (BD) schlägt vor, das Rechtsamt zur Hauptstadtzulage zu befragen. Frau Heinze (CDU) unterstützt den Vorschlag von Herrn Jannicke und möchte ebenfalls eine Stellungnahme des Rechtsamtes einholen.
Herr Serowy (B’90 Grüne) bittet um die Bereitstellung der Stellungnahme von SenFin und kündigt den TOP für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses an. |
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