Auszug - Ausreichende Bewässerung sicherstellen
BzStR Frau Schellenberg erklärt, dass das Amt anstelle der üblichen Regelungen laut VOB (mit einem Jahr Fertigstellungs- und zwei Jahren Entwicklungspflege), die neu gepflanzten Straßenbäume mindestens fünf Jahre, bei Eichen bis 7 Jahren pflegen. 2019 wurden die Eichen bis zum 9. Standjahr gewässert. BV Herr Ziffels bittet um Vertagung des Antrags.
Der Antrag wird ohne Abstimmung vertagt. |
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