Auszug - Bei Spielplätzen auch für Kinder unter drei Jahren planen
BV Herr Breidenbach ändert den Antrag wie folgt: „Das Bezirksamt wird gebeten, bei Reparatur und Neuplanung von Spielplätzen auch für Klein- und Krabbelkinder ausgewiesene Spielgeräte zu bedenken.
Begründung: Spielplätze werden je nach Aussage des Zuständigen im Grünflächenamt eigentlich erst für Kinder ab drei Jahren geplant. Eltern mit Krabbel- oder Kleinkindern würden sich über einen Bereich für die Altersgruppe und entsprechende Spielgeräte freuen.“
BzStR Frau Schellenberg erklärt, dass der Fachbereich Grünflächen so etwas bereits bedenkt und baut. Der Fachbereich versucht immer so ausgewogen wie möglich zu bauen und unterschiedliche Altersgruppen zu berücksichtigen. Auf die Anregung, den Antrag mit der Spielplatzkommission zu besprechen, erläutert die Dezernentin, dass die Spielplatzkommission keine inhaltlichen Entscheidungen trifft (also wo welche Spielgeräte gebaut werden sollen), sondern vielmehr prüft, wo Spielplätze gebaut werden bzw. welche Spielplätze saniert werden sollen.
Grün FL Herr Fußwinkel erklärt, dass Kinder unter drei Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen Spielplätze nutzen dürften. Deshalb planen Spielgerätehersteller auch Geräte, mit speziellen Barrieren, beispielsweise Nestschaukeln. Diese können von Kindern unter drei Jahren nicht selbstständig benutzt werden.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen. Mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen wird der Antrag beschlossen. |
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