Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BzBm Frau Richter-Kotowski berichtet über die Diskussionen zum Grundstück Osteweg 63. Dieses Grundstück und das Nachbargrundstück Osteweg 53 sind weiterhin als Schulgrundstück vorgesehen. Die Senatsverwaltung beabsichtigt, auf dem Grundstück Osteweg 63 eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten. Die Diskussion erstreckte sich unter anderem auch über die Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz des Grundstückes Osteweg 53. Anfang 2019 wurde diese Diskussion durch die denkmalgeschützte Kirche auf dem anliegenden Grundstück hinter dem Grundstück Osteweg 63 erweitert. Dies hatte zur Folge, dass die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesdenkmalamt (LDA) beschlossen, dass eine Bebauung mit einer Modularen Unterkunft für Flüchtlinge mit dem Denkmalschutz für beide Gebäude nicht kompatibel ist. Deswegen wurde eine entsprechende denkmalschutzrechtliche Genehmigung versagt. Im Anschluss gab es weitere Diskussionen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn), welche weiterhin an der Bebauung des Grundstückes Osteweg 63 mit einer Flüchtlingsunterkunft festhielt. SenStadtWohn führte Gespräche mit dem LDA, bis das LDA schließlich die Bedenken hinsichtlich der Bebauung aufgab. Dies hatte die Einleitung eines Dissensverfahrens im August 2019 zur Folge, in dem die Oberste Denkmalschutzbehörde eingreifen und entscheiden musste. Die Oberste Denkmalschutzbehörde ist eine der Senatsverwaltung für Kultur und Europa nachgeordnete Behörde. Diese entschied Ende September 2019, dass die Bebauung des Grundstückes Osteweg 63 mit dem Denkmalschutz der Kirche und des Grundstückes Osteweg 53 kompatibel ist und ausschließlich festgelegte Auflagen zu berücksichtigen sind. BzBm Frau Richter-Kotowski bittet Stapl 4 Herrn Dr. Rüter, ihre Ausführungen zu ergänzen. Herr Dr. Rüter erläutert, dass Dissensverfahren im § 6 Abs. 5 des Denkmalschutzgesetzes Berlin geregelt sind. Dies tritt in Kraft, wenn die beiden Einvernehmensträger, also die Fachbehörde (LDA) und die Ordnungsbehörde als Genehmigungsbehörde (Untere Denkmalschutzbehörde), zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Er verdeutlicht, dass das LDA und die Untere Denkmalschutzbehörde im Mai 2019 einvernehmlich das Bauvorhaben denkmalschutzrechtlich abgelehnt haben. Dies hatte zur Folge, dass die SenStadtWohn Abt. V einen denkmalschutzrechtlichen Bescheid, über die Baugenehmigung hinaus, bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragte. Das Bauvorhaben wurde darin geringfügig verändert eingereicht. Der Genehmigungsbescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde war ein Versagungsbescheidentwurf. Diesem hat das LDA nicht zugestimmt, weshalb die Oberste Denkmalschutzbehörde innerhalb von 14 Tagen ab dem 16. August 2019 entscheiden musste. Der Bescheid darüber wurde dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Ende September 2019 zugestellt. Im Anschluss dazu hat die Untere Denkmalschutzbehörde keine Einflussmöglichkeiten mehr. Diese muss allerdings den abschließenden Bescheid formulieren, da die Oberste Denkmalschutzbehörde keine Genehmigungsbehörde ist. Abschließend verdeutlicht Frau Richter-Kotowski, dass dies allerdings nicht bedeutet, dass das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf diesem positiven Bescheid zustimmt. Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach dem Schulstandort. Frau Richter-Kotowski erwidert, dass mit der Bebauung mit einer MUF ein Schulstandort am Osteweg unmöglich wird.

 

BzBm Frau Richter-Kotowski berichtet zum Bauvorhaben an der Mühlenstraße/Teltower Damm, welches ein älteres Bauvorhaben ist, das bereits genehmigt wurde. Dies wurde auch im Ausschuss in der letzten Legislaturperiode vorgestellt. Es handelt sich dabei um Betreutes Wohnen und eine Wohnanlage für Senioren.

 

BzBm Frau Richter-Kotowski berichtet über den aktuellen Sachstand in der Berliner Straße 1-3. Es findet eine Überarbeitung des Entwurfes, welcher bereits im Ausschuss vorgestellt wurde, statt. Insbesondere geht es bei der Überarbeitung um die Anlieferung für den Einzelhandel, welcher ursprünglich auf der Berliner Straße vorgesehen war. Da dies nicht genehmigungsfähig war, wird dies nun über die Clayallee erfolgen. Die vorbereitenden Maßnahmen werden demnächst beginnen.

 

Stadt L Frau Lappe berichtet über die bestellten Vorgänge: Die Doppelhaushälfte in der Hüninger Straße 7A erhält eine Dachgaube und einen Anbau. Frau Lappe erläutert, woraus die Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen bestehen. Diese sind für den Dachausbau die Geschossflächenzahl, welche durch den Dachausbau überschritten wird. Da die Häuser unter Denkmalschutz stehen, gibt es ein Konzept zum Dachausbau, welches jeweils eine Gaube zur Straße und eine Gaube zum Dach vorsieht. In der Boltzmannstraße 14-18 beantragte die Max-Planck-Gesellschaft auf ihrem Campus zum einen, ihr Archiv in Richtung Garystraße/Harnackstraße zu erweitern. Zum anderen wurde die Erweiterung des Physikinstituts beantragt. Beide Gebäude sollen der Max-Planck-Gesellschaft dienen. In der Straße zum Löwen 17 wurde ein kleineres Einfamilienhaus im 60er-Jahre-Stil genehmigt.

 

Das Bezirksamt wird gefragt, ob die Ausschussmitglieder alle Vorbescheide in den vorgelegten Listen erhalten. Dies wird bejaht.

 

Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Bezirksgärtnerei. BzBm Frau Richter-Kotowski berichtet, dass es dort eine Bürgerbeteiligung gab. Momentan finden Gespräche mit der Senatsverwaltung statt, da sich die Bürger gegen die Massigkeit und Höhe der Howoge-Bebauung gewandt haben. Das Bezirksamt befindet sich im Abstimmungsprozess mit der Senatsverwaltung, welche bestimmte Höhen vorgegeben hatte. Da der Bebauungsplan noch nicht festgesetzt ist, wird aktuell vor Ort nicht gebaut.

 
 

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