Auszug - Parkkonzept für Zehlendorf-Mitte  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 5.10
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 25.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1552/V Parkkonzept für Zehlendorf-Mitte
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1050/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki sagt dazu, dass das Ordnungsamt nur für die Überwachung zuständig sei. Die Anschaffung der Parkautomaten und Kontrollpersonalsse aus dem Wirtschaftsplan finanziert werden. Das Straßen- und Grünflächenamt sei für die verkehrliche Einführung zuständig. Es müsse durch ein Gutachten geprüft und der Bedarf nachgewiesen werden. Wie viele zusätzliche Mitarbeiter/innen gebraucht würden, hänge von der Größe des Gebietes ab. Die Finanzierung müsse dann durch die Einnahmen von Parkgebühren erfolgen. Die CDU-Fraktion fragt, wie die antragstellende Fraktion Zehlendorf-Mitte definiere. Die Linksfraktion erklärt, dies sei im Ausschuss zu diskutieren und werde sich endgültig aus dem Gutachten ergeben. Die FDP-Fraktion sagt, dies sei ein Mainstream-Antrag zur Begrenzung der Autofahrer. Ein Großteil des Gebietes habe schon eine Parkscheiben-Regelung. Viele parkten auch, um mit der S-Bahn weiter zu fahren. Sie rege an, beim Rathaus-Neubau eine Tiefgarage zu bauen. Die Grüne-Fraktion bittet um Vertagung, da sie den Antrag konkretisieren wolle. Sie bittet um Überlassung des alten Gutachtens r Steglitz und eventuell neuerer Gutachten aus anderen Bezirken, z. B. Tempelhof-Schöneberg. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki verweist auf die Zuständigkeit des SGA, andere Bezirke untersuchten aktuell die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf den ganzen Innenstadtbereich im Rahmen des Klimaschutzes. Die Parkraumbewirtschaftung in Steglitz sei in erster Linie zur besseren Ausnutzung der vorhandenen Parkplätze erfolgt.

 

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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