Auszug - Steglitz-Zehlendorf unterstützt die Gründung einer evangelischen Schule an der Ludwigsfelder Straße 30!  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1064/V Steglitz-Zehlendorf unterstützt die Gründung einer evangelischen Schule an der Ludwigsfelder Straße 30!
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:827/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Dr. Escher
2. Steinhoff/Wojahn
3. Ehrhardt
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Antrag wird seitens der CDU-Fraktion wie folgt geändert siehe TOP 1:

 

Das Bezirksamt wird darin bestärkt, den geplanten Schulneubau einer evangelischen zweizügigen Halbtagsgrundschule auf dem Grundstück Ludwigsfelder Straße 30 nach allen Kräften zu unterstützen. Dies betrifft sowohl die Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf als auch zu einem späteren Zeitpunkt die Evangelische Schulstiftung. In vertrauensvoller Kooperation mit der der benachbarten Grundschule am Buschgraben soll der Schulstandort in Gänze gestärkt werden, um unter Beachtung der Problemlagen und Wünsche der staatlichen Schule insgesamt einen tragfähigen Schulstandort dort zu realisieren.

 

Die Grüne-Fraktion erklärt, die Gründung einer Privatschule werde von Senatsseite entschieden. Der Bezirk selbst habe hier keine Einflussmöglichkeiten. Grundsätzlich sind die Eingangskriterien, die es bedarf, um eine Privatschule zu gründen, nicht sonderlich hoch. Einige Parameter sind an die Ausstattung der Schule geknüpft und müssen mit dem Rahmenlehrplan von Berlin vereinbar sein. Ferner müsse nach Auffassung der Grünen-Fraktion bedacht werden, dass der Senat mindestens zehn Prozent der Schülerzahlen an Privatschulen einkalkuliert. Würden die Privatschulen nun wegbrechen, könnten diese Schülerzahlen nicht untergebracht werden. Es müsse aber daran gearbeitet werden, dass die Grundschule (GS) am Buschgraben nicht durch die neue Schule gefährdet werde. Die Grüne-Fraktion ist zuversichtlich, dies gemeinsam mit dem Bezirk und dem Senat umsetzen zu können. Die FDP-Fraktion gibt den Hinweis, dass hier nicht von Privatschulen, sondern von Schulen in freier Trägerschaft gesprochen werden müsse. Die Linksfraktion erklärt, den Antrag abzulehnen, da sie nicht überzeugt ist. Die FDP-Fraktion erklärt, es müsse nicht von Konkurrenz zwischen den beiden Schulen, sondern von Wettbewerb gesprochen werden. Sowohl Privatschulen als auch Schulen in freier Trägerschaft würden oft aufgrund ihrer Ausrichtungen eine bestimmte Gruppe in der Gesellschaft mehr ansprechen als staatliche Schulen. Grundsätzlich sei aus Sicht der FDP-Fraktion gegen eine gewisse Vielfalt innerhalb der Schullandschaft nichts einzuwenden. Allerdings weiß die FDP-Fraktion zu berichten, dass im Falle eines Schulneubaus mit erheblichen Verkehrsproblemen zu rechnen sei und fragt, ob das Bezirksamt diese Einschätzung teilt. BzStR Mückisch antwortet, für fundierte Aussagen müsse eine Untersuchung seitens der Stadtentwicklung durchgeführt werden. Pauschal könne gesagt werden, dass mehr Schüler auch für ein höheres Verkehrsaufkommen sorgen. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollte man sich über jede Schule, die neu gebaut oder ermöglicht wird, freuen.

Die SPD-Fraktion hat zwar nichts gegen eine evangelische Schule, bittet aber dringend darum, den angedachten Standort zu überdenken. Der SPD-Fraktion ist auch nicht klar, wie die Zusammenarbeit zwischen der Buschgraben-GS und der neuen Schule ablaufen soll. Ferner versteht die SPD-Fraktion die Existenz des Antrages in Gänze nicht. Wenn die evangelische Kirche dort eine Schule bauen will und auch darf, bedarf es nach Auffassung der SPD-Fraktion keine Unterstützung durch die BVV bzw. durch einen Antrag. Die SPD-Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten, da es sich hier um keine bezirkliche Zuständigkeit handelt.

 

Der geänderte Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.

 
 

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