Auszug - Fußgängerüberweg Steglitzer Damm in Höhe Buhrowstraße
Die Zuständigkeit liegt bei der Verkehrslenkungsbehörde (VLB), die nach Prioritäten ihre Anträge abarbeiten. Die GRÜNE-Fraktion bat in diesem Zusammenhang um besser formulierte Anträge. Das Amt sagt zu, die generelle Machbarkeit von Gehwegvorstreckungen bis zur nächsten Ausschusssitzung zu prüfen.
Der Antrag wird vertagt. |
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