Auszug - Wahlrecht und Obdachlosigkeit
Dazu erklärt Herr Piontek (Stellv. Wahlamtsleiter), dass die Anfertigung eines Flyers für Obdachlose mit Erläuterungen zu deren Möglichkeiten einer Wahlteilnahme durch das bezirkliche Wahlamt zwar möglich, aber nicht sinnvoll sei. Zuständig für die berlinweit einheitliche Wahlvorbereitung sei die Landeswahlleiterin, deren Geschäftsstelle auch den betroffenen Personenkreis vor jeder Wahl über die Möglichkeiten informiere, an der jeweiligen Wahl teilzunehmen. Dies geschehe über Pressemitteilungen, öffentliche Bekanntmachungen sowie durch Ausgabe von Merkblättern. Diese Merkblätter würden von der Landeswahlleiterin über die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales an niederschwellige Einrichtungen wie die Bahnhofsmission und Beratungsstellen für Obdachlose gesandt. Zusätzliche Aktionen einzelner Bezirke seien daher nicht sinnvoll. Das Amt für Bürgerdienste sei bereit, das auch für die Bundestagswahl zu erwartende Merkblatt der Landeswahlleiterin innerhalb des Bezirksamtes an Ämter weiterzugeben, die im persönlichen Kontakt mit Menschen ohne festen Wohnsitz stünden.
Die Linksfraktion bittet um Vertagung.
Der Antrag wird vertagt. |
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