Auszug - Bericht aus dem Jugendamt und den Regionen  

 
 
48. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrgenerationenhaus Phoenix
Ort: Mehrgenerationenhaus Phoenix, 14167 Berlin, Teltower Damm 228
 
Wortprotokoll

Das Organisationsorganigramm des Jugendamtes wird als Tischvorlage verteilt, um einen Überblick über die vielfältigen Bereiche zu liefern. Es ist dem Protokoll zusätzlich als Anlage beigefügt. Die Fachreferate Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Frühe Bildung, Psychosoziale Dienste, die Regionen Nord, Süd-Ost und Süd-West und die Bereiche Organisationsentwicklung, Jugendhilfeplanung, Zentraler Service und Fachcontrolling sowie das Jugendausbildungszentrum (JAZ) stellen sich den Mitgliedern des JHA vor. Exemplarisch hier einige Angebotsinhalte des Jugendamtes:

 

Adressat_inn_en des Fachreferats 1 „Jugend(sozial)arbeit“ sind alle jungen Menschen von Schuleintrittsalter bis zum 27. Lebensjahr. Die Grundlagen der Kinder- und Jugendarbeit sind: § 11 (Jugendarbeit) - soziales Lernen, außerschulische Bildung usw. und § 13 (Jugendsozialarbeit) - Förderung sozialer, schulischer u. beruflicher Integration und sozialpädagogische Hilfen. Das Fachreferat besteht derzeit aus 1,5 Stellen bzw. Vollzeitäquivalenten (V). Die die Fachreferatsleitung ist zurzeit ausgeschrieben und wird zukünftig die umfängliche Wahrnehmung aller Aufgaben des Fachreferates – nämlich die Steuerung und Koordinierung der nachfolgenden Themenbereiche – wieder ermöglichen: Internationale Begegnungen, Politische Bildung, Kulturelle Bildung, Medienpädagogik, Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit an Schulen, Suchtprävention / Jugendschutz, Mädchenförderung, Mobile Jugendarbeit, Öffentlichkeitsarbeit bis zum Einsatz der Sozialraumkoordination (SRK) in jeder Region, Belange der Jugendfreizeiteinrichtungen in Absprache mit den Standortleitungen, Jugendkunstschule – u.a. Entwürfe Konzeption und VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsaufgaben und Gremienteilnahme.

 

Die Aufgaben des Fachreferats 2 „Familienförderung und Frühe Bildung“ sind Folgende:

Informationen für die Aufnahme in Kindertagesstätten / Kindertagespflege (Kitagutschein),

Elterngeld, das Eltern ermöglichen soll, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen, Unterhaltsvorschuss, eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn Unterhaltszahlungen ausfallen.

 

Die Aufgaben des Fachreferates 3 „Psychosoziale Dienstes sind Folgende:

Erziehungsberatung für Familien nach § 28 SGB VIII zu allen Fragen rund um die Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Beratung für Familien bei Trennung und Scheidung, fachdienstliche Tätigkeiten, wie z.B. Stellungnahmen zur Indikation von integrativer Lerntherapie, Psycho- und Familientherapie, Vernetzungstätigkeiten im psychosozialen Feld des Bezirks, Prävention, z.B. in Form spezifische Elterntrainings, Kindergruppen und Gestaltung von Elternabenden.

 

In den Regionen Nord, Südost und Südwest stehen Fachkräfte der Sozialen Arbeit Eltern und jungen Menschen aus Steglitz-Zehlendorf mit Informationen und Beratung rund um die Familie und die Erziehung zur Verfügung. So berät der Regionale Dienst zu allen entsprechenden Fragestellungen oder gibt Informationen zu weiterführenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Mögliche Themen sind: Fragen zur Entwicklung oder Verhaltensauffälligkeiten des Kindes oder Jugendlichen, zu familiären Schwierigkeiten oder Krisen oder zur Mitwirkung im Familienrechtlichen Verfahren (z.B. zum Sorgerecht, Umgang, Trennung / Scheidung etc.).

 

Das Beratungs- und Leistungszentrum (BLB) ist für junge Menschen mit Behinderung und deren Familien zuständig, wenn ein Kind z.B. körperbehindert, blind oder wesentlich sehbehindert, taub oder wesentlich hörbehindert, sprachbehindert, geistig behindert oder wesentlich behindert infolge von Krankheiten ist.

 

In dem Fachbereich Amtsvormundschaft / Kindschaftsrechtliche Beratung (AV/KB) wird beraten und unterstützt, wenn Eltern mit einem minderjährigen Kind in einem Haushalt leben, u.a. bei der Klärung der Vaterschaft, bei Fragen zum Unterhalt des minderjährigen Kindes gegen den Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bezogen auf ihre eigenen Unterhaltsansprüche. Hier werden Beurkundungen vorgenommen und Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft und / oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes und Vormundschaften für deutsche Kinder und minderjährige begleitete Flüchtlinge, die in Steglitz-Zehlendorf wohnen, geführt.

 

 
 

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