Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 01.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt die Zusammensetzung des Bürgeramtes und des Ordnungsamtes und verteilt dazu ein Organigramm, welches auch im Internet verfügbar sei. Zusätzlich weist er auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten in verkehrlichen Angelegenheiten (hauptsächlich der Anordnung von Verkehrsschildern, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, §§ 39, 45 StVO und § 13 BezVG) zwischen dem Ordnungsamt, dem Straßen- und Grünflächenamt sowie der Verkehrslenkung Berlin hin.

 

Ordnungsamt

 

Die Fachbereichsleitung Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB)/ Ordnung im öffentlichen Raum solle ab dem 03.04.2017 besetzt sein.

 

Die Gruppenleitung der Unteren Straßenverkehrsbehörde solle ab dem 03.04.2017 besetzt sein.

 

Das Dienstgebäude des Ordnungsamtes werde zur Zeit brandschutzsaniert. Nach Fertigstellung des 2.OGs seien mehrere Mitarbeiter/innen in ein Ausweichquartier gezogen, da gesundheitliche Beschwerden aufgetreten seien. Ausgeführte Raumluftmessungen tten keine toxischen Belastungen ergeben. Gleichzeitig habe es einen Brandanschlag an den bereitgestellten Ausweichcontainern gegeben. Ein Container sei ausgetauscht worden.

 

Hunde an Schlachtensee und Krumme Lanke

 

Es gebe mittlerweile eine neue Rechtslage, die das Mitnehmen von Hunden an öffentlichen Badestellen verbiete. Nach dem neuen Hundegesetz müssten Badestellen nicht mehr gekennzeichnet sein, die Badestellen müssten aber nach einem Verwaltungsgerichtsurteil zu identifizieren sein. Fest stehe, dass nicht die gesamten Seeufer Badestelle sei. Die mögliche Beschilderung werde zur Zeit noch geprüft.

 

Alte Fischerhütte

 

Hier habe es eine Gerichtsentscheidung gegeben. Die Kläger hätten beantragt, sämtliche Veranstaltungen untersagen zu lassen. Dies sei dem Gericht zu weit gegangen und es habe Teile der Klage zurückgewiesen. Das Bezirksamt sei verpflichtet worden, zu klären, wie weit Veranstaltungen im Rahmen der geltenden Gaststättenerlaubnis zulässig seien. Es läge auch ein Antrag auf Erweiterung der Erlaubnis für Musikdarbietungen vor. Dieser könne nicht schnell entschieden werden, da auch unter anderem bauaufsichtliche Fragen geklärt werden müssten. Das Gericht habe sich dazu auch nicht festgelegt.

 
 

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