Auszug - Verpflichtung der Bezirksverordneten gemäß § 7 Abs. 2 BezVG
Der Vorsteher Rögner-Francke dankt den Besitzern für ihre Mitwirkung bei der Konstituierung der Bezirksverordnetenversammlung. Der stellvertretende Vorsteher Martin Kromm und der Schriftführer Sadullah Abdullah nehmen ihre Plätze neben dem Vorsteher ein.
Der stellvertretende Vorsteher Kromm verpflichtet Vorsteher Rögner-Francke nach § 7 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten.
Anschließend verpflichtet Vorsteher Rögner-Francke die Bezirksverordneten nach § 7 (2) BezVG unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten. |
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