Auszug - Verpflichtung der Bezirksverordneten gemäß § 7 Abs. 2 BezVG  

 
 
1., konstituierende, öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Der Vorsteher Rögner-Francke dankt den Besitzern r ihre Mitwirkung bei der Konstituierung der Bezirksverordnetenversammlung. Der stellvertretende Vorsteher Martin Kromm und der Schriftführer Sadullah Abdullah nehmen ihre Plätze neben dem Vorsteher ein.

 

Der stellvertretende Vorsteher Kromm verpflichtet Vorsteher Rögner-Francke nach § 7 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten.

 

Anschließend verpflichtet Vorsteher Rögner-Francke die Bezirksverordneten nach § 7 (2) BezVG unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten.

 
 

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