Auszug - Einwohnerfragestunde
Gemäß § 48 der Geschäftsordnung haben sich folgende Bürger zur Einwohnerfragestunde angemeldet.
Nach der Beantwortung der Fragen durch das Bezirksamt erklärt BV-Vorsteher Rögner-Francke die Einwohnerfragestunde für beendet. |
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