Auszug - Bezirksentwicklung  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Zum Bauvorhaben Fischerhüttenstraße werden zwei Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt begrüßt. Erschienen sind Frau Schade von der Wohnungsbauleitstelle sowie Herr Sichter, Referatsleiter für Wohnungsneubau.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt lehnt den Bebauungsplanentwurf des Bezirkes für das genannte Grundstück ab und erläutert im Folgenden ihre Beweggründe.

Anhand von ausgehängten Plänen (die auch als Tischvorlagen verteilt wurden) erläutert Frau Schade das Projekt Fischerhüttenstraße aus „gesamtstädtischer Betrachtung“ und beginnt mit dem städtebaulichen Entwurf aus dem Jahr 2009, der eine 2-3-geschossige Bebauung mit 153 Wohneinheiten vorsieht.

Da sich zwischenzeitlich die „Rahmenbedingungen geändert hätten“ und der Wohnungsbau Berlin hohe Priorität einnähme, sei aus Sicht der Senatsverwaltung eine moderate Verdichtung an diesem Standort möglich, eine höhere Anzahl von Wohneinheiten (ca. 300) sei durch eine 3-4-geschossige Bauweise denk- und umsetzbar. Diese sollen in Mischung entstehen, einmal in „sozialer Hinsicht“, als auch in Miete und Eigentum zur Schaffung eines integrierten Projektes. Damit das „soziale Miteinander“ nicht gefährdet wird und eine „soziale Mischung“ gewährleistet werden kann, soll ein Teil der Wohnungen „preisgünstig“ angeboten werden.

Anfang des Jahres seien daraufhin Studien erarbeitet worden (Varianten 1 und 2). Danach würden, je nach Variante, ca. 100 Wohneinheiten durch privaten Wohnungsbau und ca. 200 Wohneinheiten durch öffentlichen Wohnungsbau bzw. in der Nord-Süd-Variante- ca. 160 Wohneinheiten im südlichen Bereich des Geländes durch privaten Wohnungsbau sowie ca. 130 Wohneinheiten im nördlichen Bereich durch öffentlichen Wohnungsbau realisiert werden.

Nach diesen anfänglichen Überlegungen ging die Diskussion weiter und eine Verständigung mit dem Investor schloss sich an. Dieser stellte nun eigene Varianten (3 und 4) vor. Diese Varianten zeigten ähnliche Qualitäten, gingen jedoch noch sensibler mit der Gesamt- und Grünfläche um. Auch diese Varianten sehen eine 3-4-geschossige Bebauung vor und beinhalten u.a. auch den Bau einer Kita.

Da im Umfeld der Fischerhüttenstraße 2-3-geschossige, aber auch 3-4-geschossige Bauten existieren, sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt große Realisierungschancen für diese vom Investor favorisierte Variante 4 (Nord-Süd-Teilung). Die Grünfestsetzung des Bebauungsplanes kann weitestgehend übernommen werden und die Fußwegeverbindungen sollen erhalten bleiben.

Der Investor habe die südliche Fläche im September dieses Jahres von der BIM erworben, der Senatsverwaltung läge bereits der Kaufvertrag vor.

Die nördliche Fläche soll mit sozialem Wohnungsbau bebaut werden. Es gibt bereits Abstimmungen mit der Wohnungsbaugesellschaft HOGOWE, der Kaufvertrag steht kurz bevor.

Es werden zwei städtebauliche Verträge geschlossen, je einer mit jeder Partei. Das vorgestellte Nutzungsmaß sei Bestandteil des Kaufvertrages.

Es wird erläutert, dass seit wenigen Tagen die Förderbestimmungen in Kraft sind. Nach diesen wird der Wohnraum errichtet. Unterschieden wird zwischen der Subjekt- und der Objektförderung, die auf 8,0 € pro m2 Wohnfläche (Subjektförderung) und 6,50 € pro m2 Wohnfläche (Objektförderung)  abzielt.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden führt Frau Schade im Namen des Senats aus:

Der Kaufvertrag für den südlichen Abschnitt ist bereits geschlossen dieser enthält die Nutzungsme, wie sie in den Varianten 3 / 4 enthalten sind, ebenfalls, es ist keine Regelung dafür getroffen ist, falls diese im Planverfahren nicht erreicht werden sollten“.

 

Daraufhin erklärt Herr Sichterdass ‚normalerweise Verträge der BIM Anpassungsklauseln und ähnliche Instrumente enthalten, damit der Plangeber nicht gebunden ist, den konkreten Vertrag hätte man allerdings nicht gelesen“.

 

Auf weiteres Nachfragen des Vorsitzenden wird mitgeteilt, dass man letzteres nicht wisse, aber fest davon ausgehe, dass es so sei. Es wird die Rechtsansicht geäert, dass der Plangeber in keinem Falle gebunden würde.

 

Der Vorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt und bedankt sich bei den Gästen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen