Auszug - Auch für Steuergelder keinen Pfusch!
BV Herr Ziffels fragt nach, ob die Firma, die diese Fahrbahndecke so schlecht hergestellt hat, keinen Schadenersatz leisten muss. SG L Herr Müller-Ettler führt aus, dass in dem monierten Fahrbahnabschnitt Einbauten von Leitungsverwaltungen reguliert und umgelegt wurden. Diese Arbeiten waren Voraussetzung für eine Maßnahme des Fachbereichs Tiefbau im Rahmen des Straßeninstandsetzungsprogramms. In diesem Abschnitt soll der Asphaltbelag erneuert werden. Daher wurde nach den Arbeiten der Leitungsverwaltungen mit Zustimmung des Amtes nur ein preiswertes Provisorium eingebaut. Es wurden also Kosten gespart und kein Pfusch hergestellt. BV Herr Ziffels fragt, wann mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die VLB gerechnet werden kann. SG L Herr Müller-Ettler sagt, dass der Antrag im Jahr 2014 gestellt wurde. BD Herr Sperlich stört sich an dem Wort „Pfusch“ im Titel des Antrages. JGUT Dez Frau Markl-Vieto ergänzt, dass es bisher keinen neuen Kenntnisstand gibt. BV Herr Lücke fragt nach, ob denn bei der VLB ein Zeitplan eingehalten werde. UmNat L Herr Dr. Ruck führt aus, dass die Einbauten von Leitungsverwaltungen nicht mit Steuergeldern finanziert werden. SG L Herr Müller-Ettler sagt, dass er davon ausgeht, dass die verkehrsrechtliche Anordnung noch in diesem Jahr kommen wird. Diese zeitliche Perspektive genügt BV Herrn Lücke
Die CDU-Fraktion zieht den Antrag zurück. |
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