Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 28.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Legionellenbefall an Schulen, Kindertages- und Sportstätten im Bezirk

Frau Unteutsch (Vorsitzende des Bezirkselternausschusses) erklärt dazu, dass sie ein Schreiben mit Datum vom 21.05.2015 an die zuständigen Bezirksstadträte gesandt habe.

Sie bittet um mündliche Beantwortung der in dem Schreiben aufgeführten Fragen.

1. An welchen Schulen gibt es derzeit Legionellenbefall, wie hoch ist dieser, wann wurde der erhöhte Befall festgestellt und welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen?

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki antwortet auf die Fragen wie folgt:

Es gäbe einen Legionellenbefall oberhalb des Maßnahmenwertes nach Trinkwasserverordnung in der Athene-Grundschule, Bröndby-Schule, Dreilinden-Oberschule, Grundschule an der Bäke, Gymnasium Steglitz, Hort der Mühlenau - Grundschule, Peter-Frankenfeld-Schule.

Die Belastungen gen im Bereich von 146-1500 KBE/100ml (KBE= Kulturenbildende Einheiten), d.h. Maßnahmen wurden vom Hochbauservice eingeleitet.

Folgende Maßnahmen seien in den oben genannten Schulen getroffen worden:

-thermische Desinfektion

-Anhebung der Speichertemperaturen

-Planung der kompletten Sanierung der sanitären Anlagen

-Montage von Legionellenfiltern

-Rückbau von Totstrecken (ungenutzte Rohre)

-Neuprogrammierung der automatischen Spülung

-Austausch des Warmwasserspeichers

2. In welchen Schulen wurden Legionellenfilter eingebaut und wie hoch sind die Kosten hierfür jährlich?

Es wurden in der Bröndby-Oberschule und in der Peter-Frankenfeld-Schule Legionellenfilter montiert. Die jährlichen Kosten betragen in der Peter-Frankenfeld-Schule ca. 17.050,00 € und in der Bröndby-Oberschule ca. 9.600,00 €.

3. Welche Maßnahmen werden in den Kitas und Sportstätten ergriffen, wenn z.B. Kinder noch nicht lesen können?

Die Kennzeichnung bzw. Sperrung der Anlagen muss in geeigneter Weise durch den Bedarfsträger, nach Angaben des Gesundheitsamtes erfolgen.

Frau Unteutsch stellt zu der mündlichen Beantwortung durch Herrn Bezirksstadtrat Karnetzki einige Nachfragen. Diese wurden beantwortet.

 
 

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