Auszug - Familienfreundlicher Bezirk II: Der Bezirk als familienfreundlicher Arbeitgeber
BzBm berichtet hierzu, dass bereits verschiedene Maßnahmen getroffen wurden, um der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung zu tragen. Die Teilzeitbeschäftigung wird auf Antrag grundsätzlich bewilligt. Das Angebot wird gut genutzt.Ca. 25 % aller Beschäftigten sind in Teilzeit. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Teilzeit in Form einer Arbeits- und Freistellungsphase zu beantragen. Auch hiervon wurde bereits Gebrauch gemacht. Darüber hinaus bietet die gleitende Arbeitszeit die Möglichkeit, Beginn und Ende der Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Die Einführung von Home Office-Arbeitsplätzen ist nur in wenigen Bereichen zu realisieren. Es besteht außerdem bei Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit die Möglichkeit eines Arbeitszeitkontos. Dies ermöglicht die Ansammlung von bis zu plus 1.200 Minuten bzw. minus 600 Minuten. Es werden die vorhandenen Instrumente genutzt. BzBm sieht im Moment keine weiteren Möglichkeiten. CDU ist der Meinung, dass sachlich und rechtlich bereits alles umgesetzt wurde, was möglich ist. Und außerdem ist der Ausschuss nicht zuständig, da es sich um Bundes- bzw. Tarifrecht, Beamtenrecht, handelt. Hier müsste außerdem die Personalvertretung mit eingebunden werden. Verschiedene Fragen zum Thema Home Office werden von BzBm Kopp beantwortet. Anschließend besteht Einigkeit darüber, den Antrag auf die nächste Sitzung zu vertagen. |
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