Auszug - Weitere Entwicklung des Grundstücks Prinz-Friedrich-Leopold-Straße 36
BzStR Schmidt berichtet, drei Nachbarn des Grundstücks Prinz-Friedrich-Leopold-Straße 36 hätten das Amt um Auskunft bezüglich der Teilung des Grundstücks gebeten. Das Grundstück, das sich nicht im Erhaltungsgebiet befindet, ist an zwei Straßen gelegen (Cimbern- und Prinz-Friedrich-Leopold-Straße), so dass man hier nicht von einer Hinterlandsituation sprechen kann. Teilungen müssten heute zudem nicht mehr genehmigt, sondern dem Amt nur noch mitgeteilt werden. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass das Grundstück wesentlich größer ist als die benachbarten Grundstücke, so dass eine Teilung lediglich zu einer Angleichung der Grundstücksgrößen führen würde. |
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