Auszug - Sanierung der Fichtenberg-Oberschule (Gymnasium)  

 
 
46. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1190/IV Sanierung der Fichtenberg-Oberschule (Gymnasium)
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:803
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
Verfasser:Bürgerinnen und Bürger 
Drucksache-Art:EinwohnerantragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Vertrauensperson Frau Bartsch-Neumann schildert die Missstände und Notwendigkeiten an der Fichtenberg-Schule und wirbt für die Unterstützung des Einwohnerantrags

Die Vertrauensperson des Einwohnerantrags Frau Bartsch-Neumann schildert die Missstände und notwendigen Sanierungsarbeiten an der Fichtenberg-Schule und wirbt für die Unterstützung des Einwohnerantrags.

 

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion gibt BzBm Kopp an, dass die im Einwohnerantrag geforderten Instandsetzungen nicht aus den bezirklichen Mitteln der baulichen Unterhaltung finanzierbar sind. Jedoch wird der Senat mit dem Sonderprogramm „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) den Bezirken zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, aus denen die Maßnahmen an der Fichtenberg-Oberschule schwerpunktmäßig finanziert werden könnten. Entsprechende Baumaßnahmen sollen bis Ende März angemeldet werden. Aufgrund des Zeitdrucks würden vorerst grobe Kostenschätzungen ausreichen. Jedoch sollen die Maßnahmen noch in diesem Jahr begonnen werden. Da es sich um ein Investitionsprogramm handelt, können die Maßnahmen über 2-3 Jahre finanziert werden. BzStR'in Richter-Kotowski teilt mit, dass für dieses Jahr bereits Mittel in Höhe von 600.000 € aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm für Maßnahmen in der Aula und am Dach der Fichtenberg-Oberschule genehmigt wurden. Des Weiteren ist die sehbehindertengerechte Sanierung des zweiten Toilettenstrangs aus Mitteln des Toilettenprogramms vorgesehen.

 

Die CDU-Fraktion fast zusammen, dass die Maßnahmen nicht aus eigenen bezirklichen Mittel durchgeführt werden können und bisher nicht bekannt ist, in welcher Höhe dem Bezirk Mittel aus dem SIWA-Programm zufließen. BzStR Karnetzki führt auf Nachfrage der CDU-Fraktion aus, dass die Sanierung der Fichtenberg-Oberschule zuvörderst erfolgen muss. Jedoch können nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel verwandt werden, da auch andere Schulen Sanierungsbedarfe haben.

 

Auf Nachfrage der Grünen-Fraktion zum Vorliegen von belastbaren Kostenschätzungen teilt BzStR Karnetzki mit, dass derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellt wird; nach einer ersten groben Kostenübersicht wird von Kosten in Höhe von 5,4 Mio. € ausgegangen. Weiter führt BzStR Karnetzki aus, dass er in Abstimmung mit dem Schulamt die Einzelfallentscheidung getroffen habe, die Ermittlung des Gesamtsanierungsbedarfs der Fichtenberg-Oberschule zu beauftragen. BzBm Kopp weist darauf hin, dass in dem Einwohnerantrag die Sanierung der äußeren Hülle, also Dach, Fassade und Fenster, aber keinesfalls eine Gesamtsanierung, die erheblich teurer werden würde, gefordert wird.

 

Die CDU-Fraktion beantragt die Änderung des vorliegenden Einwohnerantrags wie folgt: statt „…im Wege der eigenen Zuständigkeit die finanziellen Mittel wird eingefügt „…für den Fall der Zuweisung weiterer Mittel durch den Senat im Höchstmaß diese“; die Worte „und in ausreichendem Maße“ entfallen. Die CDU-Fraktion begründet die Änderung damit, dass der Antrag in der vorliegenden Form nicht erfüllt werden kann, da der Bezirk nicht über ausreichend eigene Mittel verfügt.

 

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass eine Änderung von Einwohneranträgen gemäß des Gutachtens des Rechtsamtes nicht zulässig sei. Der gangbare Weg wäre das Einbringen eines Ausschussantrages. Die CDU-Fraktion besteht auf einer Abstimmung des Änderungsantrags. Der Ausschussvorsitzende unterbricht daraufhin die Sitzung und bittet die Fraktionsvorsitzenden sowie den Bezirksverordnetenvorsteher zur Beratung über die weitere Vorgehensweise zusammenzukommen. Nach Beendigung der Sitzungsunterbrechung teilt der Ausschussvorsitzende mit, dass man sich darauf verständigt habe, dass die Stellungnahme des Rechtsamtes, wonach Einwohneranträge durch die BVV nicht geändert werden dürfen, nicht als gesetzliche Grundlage angesehen werde. Aus diesem Grund wird der Änderungsantrag der CDU-Fraktion zugelassen. Sollten sich die Initiatoren des Einwohnerantrags dadurch in ihrem Recht beschnitten sehen, müsste der Rechtsweg beschritten werden. Der Ausschussvorsitzende stellt klar, dass er diese Vorgehensweise als nicht korrekt ansieht und die Beurteilung des Rechtsamtes in dieser Frage teilt.

 

Die Änderung des Antrags mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen. Der Antrag wird in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 
 

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