Auszug - Baumaßnahmen Fichtenberg-Gymnasium  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

BzStR Karnetzki erläutert, dass die Ermittlung des Gesamtsanierungsbedarfs durch eine externe Architektin erfolge

BzStR Karnetzki erläutert, dass die Ermittlung des Gesamtsanierungsbedarfs durch eine externe Architektin erfolge. Das Thema „Barrierefreiheit“ sei ein Zusätzliches. Zudem müsse das Schulamt derzeit noch den konkreten Bedarf definieren und Vorgaben machen, was ggf. umgesetzt werden solle. Der Mitteleinsatz erfolge im Rahmen der vorhandenen Mittel und im Rahmen von politischer Prioritätensetzung im Bezirksamt.

Die SPD-Fraktion erklärt, sie erwarte von BA als Ganzes eine an den Notwendigkeiten und Realitäten angepasste Prioritätensetzung. Sie schlägt vor, die Sanierung des Fichtenberg-Gymnasiums durch die zusätzlichen Mittel von mutmaßlich 8-9 Mio. € des SIWA-Programms sicher zu stellen.

Auf die Frage der Fraktion der Piraten, ob die durchgeführten Maßnahmen zur Kontrastverstärkung ausreichend gewesen sein, erklärt Frau M., es habe länger gedauert sei aber ausreichend.

Die Fraktion der Grünen erläutert, dass die jahrelange Unterfinanzierung nicht „auf Mist des Bezirksstadtrats oder dessen Vorgänger gewachsen sei“ sondern historischen Ursprung habe. Die Toilettensanierung sei zudem nicht geeignet, um den grundsätzlichen Sanierungsstau abzubauen. Zusätzliches Geld sei vom Senat sehr plötzlich und unvorhergesehen zugesagt worden, stünde aber erst im März zur Verfügung. Dies stelle den Hochbauservice vor Herausforderungen. Lediglich Geld zur Verfügung zu stellen, reiche nicht. Auch das Personal müsse da sein. Die Maßnahmen kämen für eine Umsetzung in 2015 zu spät. Wahrscheinlich werde die Erhöhung der Mittel verpuffen. Es wäre allerdings falsch, die Hauptlast dieser Umstände auf den Bezirksstadtrat abzulassen, Personalrekrutierung sei eben schwierig, wenn 12 Bezirke gleichzeitig auf den Arbeitsmarkt drängen. Die BIM zu beauftragen, sei ebenfalls schwierig, weil diese bereits bei der Umsetzung des Konjunkturprogramms II Probleme gehabt hätte. In jedem Fall sei jedoch darauf zu achten, dass bei den umzusetzenden Maßnahmen Umweltstandards eingehalten werden.

Die CDU-Fraktion stellt heraus, dass die Prioritätensetzung durch das Bezirksamt kommen werde. Die Bauausführung sei von der Personalausstattung abhängig. Eine Personalverstärkung sei dringend notwendig. Sie unterstütze dennoch den Einwohnerantrag,

Die Fraktion der Piraten fragt, wie weit bereits mit der Planung begonnen werden könne, wie es mit der Zeitschiene aussehe und wann mit dem Beginn der Maßnahmen gerechnet werden könne. Insbesondere fragt sie, ob mit einem Abschluss in diesem Jahr gerechnet werden könne.

Die Fraktion der Grünen fragt, ob es eine konsistente Prioritätenliste aus baulicher Sicht gebe. Außerdem fragt sie nach dem angekündigten Organisationsgutachten.

BzStR Karnetzki erklärt, dass ein Organisationsgutachten für den Fachbereich Hochbauservice nicht existiere. Es seien zunächst Organisationsgutachten zum einen für die Querschnittsaufgaben der SE FM und zum anderen für den Fachbereich Objektmanagement der SE FM beauftragt worden und dann sukzessive umgesetzt worden. Falls hier Interesse bestehe, könne dem Ausschuss die Organisationsentwicklung der SE FM vorgestellt werden.

Zur Frage der Maßnahmen am Fichtenberg-Gymnasium im Rahmen des Sonderprogramms des Landes Berlin führt BzStR Karnetzki zunächst grundsätzlich aus, dass diesbezüglich vieles noch nicht klar sei. Es sollen den Bezirken insgesamt 108 Mio. € aus einem Sonderfonds zur Verfügung gestellt werden, die nicht der Jährlichkeit unterliegen sollen, damit also übertragbar seien. In der 8. KW hätte es eine gemeinsame Sitzung der Baustadträte und Schulstadträte beim Staatssekretär der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft Herrn Rackles in Anwesenheit der Senatsbaudirektorin Frau Lüscher und des Staatssekretärs der Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Feiler gegeben, in deren Rahmen bekannt gegeben worden sei,  dass von dem eingesetzte Sondervermögen mindestens 70 % für Maßnahen an Schulen verwandt werden sollen. Die Finanzierung erfolge über einen Nachtragshaushalt durch Senatsbeschluss am 03.03.2015. Erst nach diesem Senatsbeschluss werde es eine verbindliche Zusage des Senats geben. Es seien 7,9 Mio. € für Steglitz-Zehlendorf  avisiert. Die Mittelverwendung werde wahrscheinlich nach einem Schlüssel 2/3 für die Bezirke in eigener Priorität und 1/3 in überbezirklicher Dringlichkeit erfolgen. Bis Ende April wird mit der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses gerechnet. Dann erst würden die Mittel effektiv zur Verfügung stehen. Die späte Mittelbereiststellung träfe im Grundsatz auch auf das Toilettensanierungsprogramm zu. Eine konkrete und schriftliche Zusage liege derzeit ebenfalls nicht vor. Eine Liste soll bereits im Umlauf sein. Besonders Steglitz-Zehlendorf habe schlechte Erfahrung mit einer Vorfinanzierung von Landesmitteln aus Mitteln der baulichen Unterhaltung gemacht. Das Beispiel „Jagdschloß Glienicke“ zeige dass eine Erstattung von verauslagten Kosten durch Senatsverwaltungen, in diesem Fall ca. 300.000 € durch die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft, nicht immer verlässlich sei. Daher erfolge nun auch keine Vorfinanzierung durch bezirkliche Mittel. Verbindliches könne es erst nach dem Senatsbeschluss geben. Im Übrigen müsse berücksichtigt werden, dass auch kleine Maßnahme annähernd den gleichen Aufwand verursachen wie größere bauliche Maßnahmen, da jede Maßnahme im Grunde unabhängig vom Volumen die gleichen Arbeitsschritte verursachen würden. Beim Fichtenberg-Gymnasium sei die eine Vorstufe zur Erstellung eines Bedarfsprogramms in Abstimmung mit dem Schulamt beauftragt worden. Wenn feststehe, was tatsächlich durchgeführt werden soll, müsse aufgrund des zu erwartenden Volumens eine europaweite Ausschreibung im Rahmen der VOF erfolgen. Schon allein aus formalrechtlichen Gründen werde es länger dauern. Belastbare Aussagen über Beginn und Ende von Maßnahmen an der Schule könnten derzeit nicht gemacht werden.

Zur Frage der Prioritätenliste führt BzStR Karnetzki aus, dass grundsätzlich die Gruppenleitung der Baulichen Unterhaltung im Spätsommers eines Jahres den Bedarf bei den Bedarfsträgern abfrage. Daraus entstünde eine Liste, die als Basis für Entscheidungen des Bezirksamtes diene. Hier flössen sowohl bauliche Prioritäten wie auch Prioritäten der Bedarfsträger ein. Die Titel der bauliche Unterhaltung 3306/51900 sei allerdings weit überzeichnet. Zum Sonderprogramm lasse sich sagen, dass ein Beginn von Maßnahmen in 2016 wahrscheinlich sei. Die Personaleinstellungsverfahren laufen derzeit. Aus rechtlichen Gründen könne öffentlich jedoch nicht ausführlicher berichtet werden. Für einige Aufgabenprofile wie z.B. die der technischen Gebäudeausstattung sei der Arbeitsmarkt für den Bezirk nicht so gut zugänglich.

Auf Nachfrage einer Bürgerin erklärt BzStR Karnetzki, dass das Fichtenberg-Gymnasium seiner Auffassung nach in die Liste der Maßnahmen des Sonderprogramms aufgenommen werden und dies auch schon prophylaktisch erfolgen könne. Allerdings müsse dies das Bezirksamt als Kollegialorgan entscheiden.

 

 
 

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