Auszug - Schutz der Totenruhe
JGUT Dez Frau Markl-Vieto sagt, dass die Mitarbeiter des Fachbereichs Gründflächen die Laubpuster nur auf den Wegen und nicht zwischen den Gräbern einsetzen. Allerdings würden zum Teil von den Friedhofsnutzern Fremdfirmen mit der Grabpflege beauftragt, die dann ihrerseits evtl. diese Geräte zum Einsatz bringen. BV Herr Steinhoff weist darauf hin, dass BV Herr Henning, der diesen Antrag verfasst hat, heute erkrankt ist und bittet daher um Vertagung des Antrages. Der Antrag wird vertagt. |
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