Auszug - Bürger bei neuen bezirklichen Verkehrsregelungen informieren  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 30.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0989/IV Bürger bei neuen bezirklichen Verkehrsregelungen informieren
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:722
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten-Fraktion
Verfasser:Lüders, Reimers 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die TOP 4

Die TOP 4.2 (Bürger bei neuen bezirklichen Verkehrsregelungen informieren, Drucksache 989/IV), TOP 4.11 (Verkehrsteilnehmer vor Willkür schützen!, Drucksache 1017/IV), TOP 4.12 (Geänderte Parkregelung im Hochsitzweg, Drucksache 1018/IV) und TOP 4.16 (Frühzeitige Bürgerbeteiligung von Bürgerinnen und Bürger bei umfangreichen Änderungen der Parkordnungen, Drucksache 1028/IV) wurden gemeinsam beraten und die Beratung bei TOP 4.2 protokolliert.

BzStR Karnetzki führt aus, dass grundsätzlich verschiedene Optionen wie z.B. Temporeduzierungen, seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde geprüft würden. Dies sei auch im Hochsitzweg der Fall gewesen.

1998 sei im Hochsitzweg beidseitiges Gehwegparken angeordnet worden. Im Nachgang wurde aufgrund der Beratungen in der BVV sowie eines Antrags einer Fraktion das Gehwegparken von der seinerzeit zuständigen Polizeibehörde alternierend abgeordnet. Dadurch habe sich der Antrag seinerzeit durch Amtshandeln erledigt. Durch das jeweils einseitige Abordnen sei eine Fahrspurverengung entstanden, die verkehrsberuhigend wirke. Bei der Überprüfung der seinerzeitigen Regelung wurde festgestellt, dass die Nordseite nicht breit genug sei, um Barrierefreiheit zu garantieren. Hierzu sei jedoch die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet. Daher sei auf der Nordseite das Gehwegparken abgeordnet worden. Die wesentliche Änderung von 1998, nämlich die Verengung der Fahrspur durch einseitiges Parken auf der Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung sei beibehalten worden. Die Verkehrsberuhigung sei weiterhin vorhanden. Es gebe zudem auch positive Äußerungen zur Änderung. Sollte der Antrag zu TOP 4.12 beschlossen werden, werde es eine ergebnisoffene Prüfung geben. Für neue Argumente sei das Amt immer offen. Es werde jedoch keine „Verhandlungslösung“, wie es einige Petenten verlangten, geben. Sicherheit ist nicht verhandelbar. Die Untere Straßenverkehrsbehörde werde natürlich ordnungsrechtlich handeln. Dabei betont BzStR Karnetzki, dass das Amt natürlich nicht willkürlich handele, sondern grundsätzlich sorgfältig eine Abwägung aller Interesse vornehme. Der Vorwurf der Willkür seitens des Ordnungsamtes wird ausdrücklich zurückgewiesen.

Die SPD-Fraktion betont, dass in Bezug auf den Hochsitzweg es gut sei, eine erneute Prüfung vorzunehmen und ggf. die Entscheidungsgründe allen zugänglich zu machen.

Die CDU-Fraktion erläutert in Bezug auf die Diskussion um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Diskussion den Antrag zu TOP 4.11 (Verkehrsteilnehmer vor Willkür schützen!, Drucksache 1017/IV).

Die SPD-Fraktion erklärt, dass dies rechtswidrig sei. Das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sehe dies nicht vor. Sie erklärt, dass es sich bei einem solchen Eingriff in die Ausübung von Ordnungsrecht um einen unzulässigen Eingriff in das Verwaltungshandeln handele. Zudem sei die praktische Handhabung unmöglich, da dann jede einzelne Amtshandlung in Bezug auf das Aufstellen oder Entfernen von schildern, im Haushaltsausschuss beraten und beschlossen werden müsse.

BzStR Karnetzki klärt die Ausschussmitglieder über den Inhalt des § 12 (3) BezVG auf, der der BVV bestimmte nachgehende Kontrollfunktionen zuweist, aber ausdrücklich ordnungsrechtliche Maßnahmen ausschließt. Zudem würde ein solcher Beschluss BzStR´in Markl-Vieto aufgrund ihrer Ressortzuständigkeit zwingen, die Entsperrung der Mittel jeweils zu beantragen. Sehr wahrscheinlich müsste das Bezirksamt einen solchen Beschluss beanstanden.

Die Piraten-Fraktion weist darauf hin, dass ein solcher Beschluss rechtswidrig sei, da das BezVG kein Vetorecht für die BVV vorsehe.

Die Fraktion der Grünen äußern ebenfalls rechtliche Bedenken. Vor allen Dingen würde eine Sperrung der Titel der Straßenunterhaltungsmittel, aus denen Straßenschilder finanziert werden würden, dazu führen, dass das Straßen- und Grünflächenamt die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr wahrnehmen könnte.

Die SPD-Fraktion erklärt, dass eine Sperrung nur durch den Haushaltsausschuss möglich sei. Dies würde bedeuten, dass jede kostenwirksame Maßnahme zur Beratung in den Haushaltsausschuss müsste. Sie bitte um Expertise durch das Rechtsamt. Der Vorsitzende sagt dies zu.

Die CDU-Fraktion erklärt, dass die Entscheidungen der Unteren Straßenverkehrsbehörde intransparent seien. Die Kommunikation mit dem Bürger müsse verbessert werden. ; unbestimmte Rechtsbegriffe sind notwendig, da Gespür der Verwaltung vorausgesetzt werden; Informationen an Verkehrsausschuss;

Die SPD-Fraktion erklärt, dass die Information an die Bürger zu verkehrsrechtlichen Änderungen ein wichtiges Anliegen sei. Jedoch wäre zu klären, wie umfassend eine solche Information erfolgen sollte. Eine vorherige Bürgerbeteiligung zur ordnungsrechtlichen Fragen wäre zudem ein Bruch der konstitutionellen Gewaltenteilung.

Die Fraktion der Grünen stellt heraus, dass eine vorherige Information der Bürger besser sei als eine nachgehende. Es würde keine Mehrarbeit entstehen, wenn sich herausstellen würde, dass Konflikte vorhersehbar seien. Eine Bereitstellung der Informationen könne durch Hauswurfsendungen und durch die Internetpräsenz sicher gestellt werden.

Die Piraten-Fraktion schlägt vor, auch die Runden Tische zur Information der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen.

BzStR Karnetzki erläutert, dass es Spekulation sei, dass eine vorherige Information Konflikte vermeiden würde. Es sei auch denkbar, dass mehr Anwohner oder andere Anwohner sich beschweren würden. Dies liege an der Heterogenität der Interessen. Um zu verdeutlichen, wie die Beschwerdelage sich seit März 2013 darstelle, teilt BzStR Karnetzki mit, dass Am Birkenknick (Z 286) 2 Beschwerden und keine Widersprüche, in der Königstraße (Zehlendorf) 3 Beschwerden und keine Widersprüche, in der Augustastraße (Vorfahrt + Parkordnung) 6 Beschwerden und keine Widersprüche, in der Bismarckstraße 30-32 (Wannsee) 3 Beschwerden und keine Widersprüche, in der Leo-Baeck-Straße 18-22 keine Beschwerden und keine Widersprüche, in der Schillerstraße 21-24A (Li’felde) eine Beschwerde und keine Widersprüche, in der Fischerhüttenstraße (Südseite, Bergmannstr.-Haltestelle) 2 Beschwerden und keine Widersprüche, im Hochsitzweg 26 Beschwerden und 29 Widersprüche sowie am Platz des 4. Juli (Westseite) keine Beschwerden und keine Widersprüche eingegangen sind. Es sei erkennbar, dass das Beschwerdeaufkommen im Hochsitzweg keinesfalls repräsentativ sei und daher hieraus auch keine generalisierbaren Annahmen abgeleitet werden könnten.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag mit 14 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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