Auszug - Parken in der Königstraße
Hinsichtlich der Befragung der anliegenden Bürger stellt BzStR Karnetzki heraus, dass die StVO diesbezüglich keine Spielräume erlaubt. Es sein Ordnungsrecht anzuwenden. Im Übrigen sei das Amt tätig geworden, weil sich Bürgerinnen und Bürger über Geschwindigkeitsüberschreitungen beschwert hätten. Die Grünen-Fraktion stellt heraus, dass es Konsens in der Verkehrsplanung sei, verkehrliche Maßnahmen und anordnenden Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden müssten. Die Antrag stellende Fraktion ändert den Antrag wie folgt: „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die seit November 2013 in der Königstraße/ Zehlendorf geltende neue Parkordnung wieder zurück genommen werden sollte. Auch die Anordnung eines alternierenden Parkens ist zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss bis zu seiner November-Sitzung zu berichten. Begründung: gleichbleibend.“ Nach einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
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