Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
1. Schankvorgarten Oberhofer Weg 21 BzStR Karnetzki berichtet erneut zur Sach- und Rechtlage betreffend der von der Straßenverkehrsbehörde versagten Nutzungsmöglichkeit des Gehwegunterstreifens vor „Hasi’s Bistro“ im Oberhofer Weg 21 zum Zecke des Herausstellens von Tischen und Stühlen. Die CDU-Fraktion behauptet. dass die Nutzung des Gehwegunterstreifens im Oberhofer Weg 21 über viele Jahre hinweg behördlich genehmigt wurde und es keinerlei Beschwerden gegeben hätte. OAL, Herr Voigt, weist in diesem Zusammenhang auf eine unvollständige Aktenlage betreffend der seinerzeit von der Polizeibehörde an den Bezirk übergebenen Unterlagen hin. Nach Aktenlage wurden Tische und Stühle in der Vergangenheit jedoch stets „dicht an der Gebäudefront“ genehmigt. BzStR Karnetzki verweist in diesem Zusammenhang ergänzend auf den ergangenen Widerspruchsbescheid, der gleichfalls bestandskräftig ist. Auch eine Nutzung von Nachbargrundstücken scheidet im Lichte des dann anzuwendenden Gleichheitsgrundsatzes in ähnlich gelagerten Fällen aus. Weiterreichende Flächen im öffentlichen Straßenland vor „Hasi’s Bistro“ können zu Schankzwecken durch den Bezirk aus den genannten Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. 2. Platz des 4. Juli BzStR berichtet von der Beschwerdesituation der Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich des Platz des 4. Juli. Der Bezirk hat sich aufgrund der Anzahl und der Bandbreite der verschiedenen Beschwerden entschlossen, einen „Runden Tisch“ mit allen Betroffenen zu verabreden. Hierdurch soll ein Dialog zwischen anliegenden Bewohnerinnen und Bewohnern, Gewerbetreibenden und Nutzern der Platzfläche des Platz des 4. Juli hergestellt werden mit dem Ziel, Lösungsmöglichkeiten für die aufgezeigten Problemlagen zu erarbeiten. |
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