Auszug - Bürgerwillen umsetzen - Chaos beenden!  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3.11
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 04.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
0565/IV Bürgerwillen umsetzen - Chaos beenden!
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:427
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Wilhelm 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Dr

Herr Dr. M. erhält das Wort und schildert aus seiner Sicht die Lage im Ilsensteinweg. Die Problemlage würde aus seiner Sicht deswegen bestehen, weil aufgrund eines städtebaulichen Planungsfehlers der Fahrbahnquerschnitt in der Sackgasse des Ilsensteinwegs zu schmal sei, daher würde beidseitiges Parken auf der Fahrbahn nicht möglich sein. Deswegen würden die Anwohner halbseitig auf dem unbefestigten Unterstreifen parken. Aufgrund des Parkdrucks sei vor einigen Jahren ein Antrag auf Änderung der Parkordnung durch ihn in Vertretung der anhand einer Unterschriftenliste identifizierbaren Anwohner gestellt worden. Für die Zeit des Prüfungsverfahrens habe der seinerzeitige Außendienstleiter verfügt, er werde Ordnungswidrigkeit bis zur Entscheidung über die Änderung der Parkordnung nicht ahnden lassen. Auch von Mitarbeitern der Polizei sei seinerzeit der Parkdruck erkannt worden und daher Ordnungswidrigkeiten nicht geahndet worden. Der Antrag auf Änderung der Parkordnung sei dann abgelehnt worden. Hiergegen sei er in den Widerspruch gegangen und habe auch gegen den negativen Widerspruchsbescheid geklagt. Dieses Verwaltungsstreitverfahren sei weiterhin anhängig. In der Zwischenzeit würden Ordnungswidrigkeiten trotz des Schreibens des seinerzeitigen Außendienstleiters geahndet und teilweise mit beträchtlichen Bußgeldern belegt. Eine auf Wunsch des Gerichts stattgefundene Mediation sei zu keinem Ergebnis gekommen, weil das Bezirksamt die Kosten für die Lösung des Herrichtens von Parkbuchten im Bereich der Sackgasse weder anteilig noch vollständig tragen wolle. Er habe zudem das Gericht angeschrieben und habe darauf hingewiesen, dass sich aufgrund der in der BVV zu beratenden Drucksache der Sachverhalt ändern werde. Der Zielkonflikt – einerseits Durchsetzen des Baumschutzes – und andererseits Erlauben des halbseitigen Gehwegparkens könne durch das Anbauen von Baumschutzbügeln gelöst werden, da der Unterstreifen durch das jahrelange Parken derart verdichtet sei, dass Schäden für das Wurzelwerk nicht zu erwarten seien.

BzStR Karnetzki erklärt, dass die Ausführungen des Bürgers unvollständig seien. Das auf das Schreiben des seinerzeitigen Außendienstleiters beruhende Moratorium durch Entscheidung über den Antrag zur Änderung der Parkordnung sei beendet und hierüber seien die Anwohner ebenfalls über eine Hauswurfsendung informiert worden. Das halbseitige Parken im Ilsensteinweg sei noch nie erlaubt gewesen. Eine Bewertung früherer Aussagen von Mitarbeitern der Polizei sei nicht möglich, da die Aussagen des Herrn Dr. M. diesbezüglich nicht überprüfbar seinen. Letztlich könne nur das Verwaltungsgericht entscheiden. Die Mediation sei deswegen gescheitert, weil entgegen der bisherigen Aussagen des Wohnungsbauvereins die Kosten für das Herrichten der Parkbuchten doch nicht von diesem getragen werden. Das Bezirksamt sei durchgehend bei seiner Auffassung geblieben, dass im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Prinzip der Selbstbindung der Verwaltung die Anlieger des Ilsensteinweges nicht anders behandelt werden dürfen, als Anlieger vergleichbarer Anwohnerstraßen. Die Regelungen der StVO verbieten das Anordnen von Regelungen, die Verstöße gegen andere Gesetze oder Verordnungen - wie hier die Baumschutzverordnung - provozieren würden. Im Übrigen sei es befremdlich, dass das Ergebnis eines nichtöffentlichen Mediationsverfahrens durch die Bürger öffentlich im Rahmen einer Ausschusssitzung diskutiert werden solle, bevor das Ergebnis formal durch das Gericht bestätigt wurde. Das Amt werde mit dem Gerichtsurteil entsprechend umgehen, sobald dies rechtskräftig werde. Da auch weitere Instanzen angerufen werden könnten, könne dies noch einige Zeit dauern. Da das Verfahren keine aufschiebende Wirkung entfalten würde, werde das Amt wie angekündigt weiter verfahren und die StVO auch im Ilsensteinweg durchsetzen. Für eine Umsetzung der im Antrag geforderten Parkregelung sehe das Bezirksamt aufgrund seiner Rechtseinschätzung keine Möglichkeit.

Herr J. vom Wohnungsbauverein erklärt, dass dieser sich moralisch nicht in der Lage sehe, die Kosten vollständig zu übernehmen, da die Ursache für das Fehlverhalten der Bürgerinnen und Bürger ein Planungsfehler der Stadt sei und deshalb auch das Bezirksamt Kosten für die Behebung dieses Planungsfehlers zu tragen habe.

Die CDU erklärt, dass es durchaus wünschenswert sei, ein Urteil in der Sache abzuwarten, da eine richterliche Entscheidung für die Bewertung des grundsätzlichen Problems des halbseitigen Gehwegparkens auf unbefestigten Unterstreifen hilfreich sei.

Die SPD plädiert ebenfalls dafür, das Urteil zunächst abzuwarten und beantragt Vertagung.

Die Piraten bezweifeln, dass es durch das Parken in dem gegenständlichen Bereich des Ilsensteinwegs Schäden für die Bäume entstehen würden.

Die Grünen erläutern, dass geringe Mittel im bezirklichen Haushalt zu entsprechenden Prioritätensetzungen führen würden. Eine der Prioritäten läge auf den Schulen und der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Straßenraum. Weitergehende Wünsche müssten auch finanzierbar sein. Die Grünen unterstützen die Vertagung.

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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