Auszug - Sondermittelantrag 03/2012 EKT Pusteblume
BzStR'in Markl-Vieto beantwortet die vom Ausschuss in der letzten Sitzung aufgeworfenen Fragen wie folgt: Fallschutzmatten stellen keine bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung dar und sind in der Regel genehmigungsfrei. Das Versickern von Niederschlagswasser durch die Matten ist möglich. Die Gefahr von Hautabschürfungen oder -verbrennungen bei Stürzen dürfte bei den Fallschutzmatten deutlich geringer als bei anderen festen Untergründen sein.
Die CDU-Fraktion führt aus, dass sie dem Antrag trotz des guten Zweckes nicht zustimmen könne, da der Verein weniger als die erforderlichen 50 % Eigenmittel aufbringe und Sondermittel grundsätzlich nicht an Kitas und Schulen vergeben werden, außer es besteht ein Zusammenhang mit den bezirklichen Städtepartnerschaften. Die SPD-Fraktion stimmt dem zu.
Auf Nachfrage der Grüne-Fraktion führt BzBm Kopp aus, dass der Verein im nächsten Jahr beim Bezirk Mittel für ehrenamtliches Engagement beantragen könne, die jährlich von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Für dieses Jahr sind die Mittel jedoch bereits ausgeschöpft.
Bei einer Abstimmung wird der Antrag auf Sondermittel der BVV mit 15 Nein-Stimmen einstimmig abgelehnt. |
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