Auszug - Diskussion mit dem Direktionsleiter der Polizeidirektion 4 Herrn Pahl  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Pahl stellt sich zunächst dem Ausschuss vor

Herr Pahl stellt sich zunächst dem Ausschuss vor. Sodann stellt er die Aufgabe, die räumliche Ausdehnung der Zuständigkeit der Direktion 4 sowie deren organisatorische Struktur in Verkehrsfragen vor. Die Direktion 4 ist für die Bezirke Tempelhof-Schöneberg sowie Steglitz-Zehlendorf und somit für eine Bevölkerungsgröße von ca. 615.000 Einwohnern zuständig. Dies entspräche der Größenordnung von Frankfurt/Main. Die für den Bezirk zuständigen Abschnitte sind der A 43, der A 45 und der A 46.

Der Direktion 4 sind für Verkehrsfragen im Wesentlichen das Referat Verbrechensbekämpfung im Bereich der Verkehrsstraftaten sowie das Referat Zentrale Aufgaben mit der Referatsgruppe Verkehrsdienst (VKD) zugeordnet. Der VKD besteht aus Verkehrsüberwachungszügen, die Maßnahmen im fließenden Verkehr, im Schwerlastverkehr, im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen sowie im Bereich der Verkehrslenkung und –regelungen treffen, letztere jedoch unter Beachtung der Mehrstufigkeit der Verkehrslenkung in Berlin. Auf Abschnittsebene wird eine Verkehrssicherheitsberatung angeboten und auch im Stabbereich liegt hier ein Fokus. Im Bereich des Verkehrsermittlungsdienstes erfolgt die Verkehrsunfallbearbeitung bei Tod, Verletzung und Unfallflucht, also im Rechtskreis der Verkehrsstraftaten. Es wurde eine Optimierung der Prozesse in diesem Bereich durch Umorganisation und neuester Technik erreicht.

Herr Pahl verweist auf die gute Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und hier insbesondere mit der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, nimmt jedoch die diversen Drucksachen der BVV zum Anlass, die Zuständigkeit in Verkehrsfragen deutlich zu machen. Die Polizei ist für den Fließverkehr mit Geschwindigkeitsüberwachung und Rotlichtüberwachung sowie r den ruhenden Verkehr bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes zuständig (ZustVO-OWIG §1 Nr 2 c).

Das Ordnungsamt ist gemäß ZustVO-OWIG §1 Nr 1d für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, in der Parkraumüberwachung und im Fließverkehr auf dem Gehweg zuständig. Die Untere Straßenverkehrsbehörde ist für verkehrsrechtliche Anordnungen im untergeordneten Straßenverkehrsnetz zuständig.

Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist für das übergeordnete Straßenverkehrsnetz, die Regelung von Verkehrsfragen vor parlamentarischen oder diplomatischen Einrichtungen oder bei Staatsbesuchen zuständig.

Hinsichtlich der Verkehrsunfallzahlen nennt Herr Pahl folgende Schwerpunkte im Bezirk Steglitz-Zehlendorf:

Wolfensteindamm/Birkbuschstraße, Hermann-Ehlers-Platz, Potsdamer Straße/Lindenthaler Allee, Goerzallee auf Höhe McNair-Baracks, Kaiser-Wilhelm-Straße/Paul-Schneider-Straße.

Dies sind die Schwerpunkte von präventionsrelevanten Unfällen, d.h. hier wird die Polizei tätig, um ggf. Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Auf diverse Nachfragen der Fraktion erläutert Herr Pahl ergänzend, dass es zur Ausgliederung des OA sowohl was den Außendienst als auch die Straßenverkehrsbehörde aus der Polizeibehörde betrifft, unterschiedliche Auffassung zu Effizienz und Wirkung gibt. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Einnahmesituation als ein besonderer Schwerpunkt der politischen Kontrolle des Ordnungsamtes durch die BVV dazu führen könnte, dass Ordnungswidrigkeiten ggf. nach ihrer Wertigkeit und nicht ihrer Schwere der Tat geahndet werden könnten. Auch sei der Druck auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seitens der Bevölkerung gestiegen. Inwieweit sich Maßnahmen wie das Aufheben der Radfahrwegbenutzungspflicht und die Freigabe von Einbahnstraßen für den Gegenverkehr positiv auf die Unfallzahlen auswirkt, kann derzeit nicht gesagt werden, wird aber eher kritisch gesehen. Auch die kolportierten Stauungen auf der Schloßstraße könnten ggf. auch ein zeitliches Phänomen sein. Dies sei ebenfalls auszuwerten. Für die Ahndung von Graffiti-Schmierereien an Bahngelände sei die Bundespolizei zuständig. Aufgrund der auch bei der Polizei herrschenden Personalknappheit sei es immer schwieriger, eigentlich bei anderen Behörden liegende Zuständigkeiten subsidiär aufzufangen. Hier sei exemplarisch das Bierkastenrennen am Himmelfahrtstag 2012 genannt.

BzStR Karnetzki betont, dass die Zusammenarbeit mit der Polizei als gut betrachtet wird. Er dankt der Polizei für die Bereitschaft, den Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes amtshilfreich zur Seite zu stehen. Auch die Kritik der Polizei wird positiv aufgenommen. Derzeit wird an einer Anpassung der Schichtenzeiten und einer Eintaktung von Feiertagen gearbeitet, damit die Zusammenarbeit auch im Außendienst optimiert werden kann.

Der Vorsitzende dankt Herrn Pahl für seinen ausführlichen Bericht und kündigt eine weitere Einladung im nächsten oder übernächsten Jahr an.

 

 
 

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