Auszug - Mit Energiesparen Geld sparen  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 24.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0139/IV Mit Energiesparen Geld sparen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:145
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Eckel
2. Köhne
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion ändert den Text ihres Antrags wie folgt: „Das Bezirksamt wird ersucht, bei geeigneten Maßnahmen Energiespar-Maßnahmen auch unter Kostengesichtspunkten zu prüfen. Es sind diejenigen Maßnahmen zu bevorzugen (z.B. Dämmung oberster Geschossdecken), die die größte Umweltentlastung bringen und sich wirtschaftlich schnell amortisieren, damit im Haushalt neue Gestaltungsspielräume eröffnet werden können.“

Die Fraktion GRÜNE schließt sich dem Antrag in der geänderten Fassung an.

Die SPD-Fraktion fragt, was geeignete Energiesparmaßnahmen sind und wer darüber entscheidet. BzStR Karnetzki erklärt, dass sich im Bezirksamt die beiden zuständigen Abteilungen Bau und Umwelt hierüber verständigen.

Die Piratenfraktion fragt nach dem Sinn des Antrags, da die Durchführung der Energiesparmaßnahmen auch den oben in TOP 2 behandelten Energiesparpartnern auferlegt werden könnte. BzStR Karnetzki weist darauf hin, dass das Amt auch nach einem Energiesparcontracting die Verantwortung für die bauliche Unterhaltung der Gebäude trägt, innerhalb derer solche Maßnahmen durchgeführt werden könnten, während der Energiesparpartner eher für Bereiche wie Heizungsanlagen, Stromverbrauch usw. zuständig ist.

Die CDU-Fraktion erklärt, dass sich aus finanziellen Gründen nicht alle Energiesparmaßnahmen realisieren lassen. Daher bezwecke der Antrag auch eine Priorisierung möglicher Maßnahmen, um so die genannten Handlungsspielräume zu ermöglichen.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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