Auszug - Denkmalschutz (Königsweg 305, Königsweg 315, Windsteiner Weg 29, Potsdamer Chaussee 87)  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Stapl 4 Herr Dr

Stapl 4  Herr Dr. Rüter erläutert einleitend, dass die Denkmalschutzbehörde im Land Berlin vier Prüfkriterien anwendet, um festzustellen, ob ein bauliches oder landschaftlich-gärtnerisches Dokument unter Schutz gestellt wird. Dabei handelt es sich um städtebauliche, wissenschaftliche und künstlerische Kriterien sowie die Frage, ob sich das Objekt als ein Zeugnis der Geschichte darstellt. Da diese Kriterien relativ unbestimmt sind, müssten im Einzelfall Fachleute darüber befinden, ob sie hinreichen, um ein öffentliches Erhaltungsinteresse gegen andere Interessen zu definieren und durchzusetzen. Dies gelte umso mehr als ein Erhaltungsinteresse ins Grundeigentum eindringe und den Eigentümer in seiner Verfügungsgewalt über sein Eigentum beschränke.

Dr. Rüter und der der Ausschuss erörtern an vier Beispielen aus dem Bezirk Fragen des Denkmalschutzes.

Königsweg 305 und 315

Dr. Rüter berichtet, dass nach der Novellierung des Berliner Denkmalschutzgesetzes im Jahre 1995 die beiden Gebäude nicht für denkmalwürdig befunden wurden. Zwar hätte es sich durchaus um alte Gebäude gehandelt, doch hätten sie bei Anwendung der oben genannten Kriterien keinen der für die Unterschutzstellung notwendigen Standards erreicht. Bei der redaktionellen Bearbeitung der Denkmaltopgrafie für den Ortsteil Wannsee, die 2011 vorgenommen wurde, wurden die beiden Gebäude erneut geprüft und aufgrund einer Reihe von Dr. Rüter erläuterten Kriterien wiederum nicht für denkmalwürdig empfunden, so dass die Möglichkeit bestand, sie zum Abbruch freizugeben.

Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass bei dem inzwischen erfolgten Abriss der Häuser und der Neubebebauung der Grundstücke auch der Artenschutz hätte berücksichtigt werden müssen, da dort viele Gebäudebrüter und Amphibien gelebt hätten. Dr. Rüter erklärt, der Abbruch sei zwar genehmigungsfrei; der den Abbruch vollziehende Architekt könne jedoch haftbar gemacht werden, wenn er dabei den Artenschutz nicht beachtet.

 

Windsteiner Weg 29

Dr. Rüter berichtet, in dem Gebäude, das Teil einer Wohnsiedlung aus den 30-er Jahren des 20. Jahrhundert ist, habe sich durch Tauwasserbildung an der Innenseite des Giebels Schimmel gebildet. Nach einer entsprechenden Prüfung habe sich das Amt gegen eine Außendämmung und für eine zusätzliche Belüftung ausgesprochen, was sich zur Behebung des Problems als zielführend erwiesen habe. Während eine Außendämmung die durch die kalte Nordwand gegebene Situation verschärft hätte, habe die Entlüftung dafür gesorgt, dass die Feuchtigkeit nach außen transportiert und somit der Nährboden für Schimmel beseitigt wurde. Die Fraktion GRÜNE widerspricht dieser Auffassung.

Mit Genehmigung des Ausschusses berichtet die langjährige Anwohnerin Frau W., Schimmel sei erst nach einem vermutlich falschen Anstrich der Häuser im Jahre 2008 in vielen Wohnungen „extrem stark“ aufgetreten. Sie fragt, warum nun eine Entlüftung eingebaut werden solle, wenn diese jahrzehntelang nicht notwendig war. Mit dem Hinweis, dass die Häuser der früheren Telefunkensiedlung schon mehrmals von Investoren gekauft und weiterverkauft wurden, vermutet sie, dass die Mieter von den Investoren durch eine bewusste Vernachlässigung der Häuser zur Kündigung bewegt werden sollen, um diese dann zu sanieren und teuer verkaufen zu können. Der Ausschussvorsitzende empfiehlt ihr, sich ggf. an das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt unter Hinweis auf das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Berlin zu wenden.

 

Potsdamer Chaussee 87

Dr. Rüter berichtet, das Hauptgebäude sei nach restauratorischen Befunden wieder hergestellt worden. Weiterhin habe das Amt aufgrund bauhistorischer Planunterlagen festgestellt, dass daneben vor dem Zweiten Weltkrieg auch Anbauten in einer gewissen Größenordnung bestanden. Die beachtliche Leistung, die der Bauherr bei der Restaurierung des Hauptgebäudes erbracht hatte, sei vom Amt mit der Erlaubnis honoriert worden, die mit einem Flachdach versehenen eingeschossigen Anbauten so wieder herzustellen, wie sie vor dem Zweiten Weltkrieg bestanden, und sie zu Gewerbezwecken zu nutzen. Lediglich die Fassadengestaltung der Anbauten sei noch nicht abschließend geklärt; der derzeitige Sichtbeton sei nur ein Zwischenstadium.

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erklärt Dr. Rüter, die Wiederherstellung der Dächer der Anbauten sei nach Plausibilität erfolgt, da die Planunterlagen hierüber keine Auskunft gaben. Stadt L  Frau Lappe weist darauf hin, dass die Anbauten nie Bestandteil des Baudenkmals waren, dass die Umrisse jedoch durchaus dem alten Entwurf entlehnt seien. Die SPD-Fraktion wirft die Frage auf, warum die Anbauten nicht, genau wie das Hauptgebäude, ein Satteldach erhalten haben. Dr. Rüter erklärt, ein Satteldach sei bei einem eingeschossigen Gebäude nicht vorstellbar.

 

 
 

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