Auszug - Erhalt der Eiche im Bereich "Truman Plaza" oder Ersatzpflanzungen  

 
 
55. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 6.7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 28.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1960/III Erhalt der Eiche im Bereich "Truman Plaza" oder Ersatzpflanzungen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1289
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, Köhne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Fraktion GRÜNE erläutert, ihr gehe es in ihrem Antrag vor allem darum, dass in der Clayalle die grüne Kante erhalten bleibt, durch deren Baumbewuchs die Fassaden der dahinter entstehenden Gebäude verdeckt werden

Die Fraktion GRÜNE erläutert, ihr gehe es in ihrem Antrag vor allem darum, dass in der Clayallee die grüne Kante erhalten bleibt, durch deren Baumbewuchs die Fassaden der dahinter entstehenden Gebäude verdeckt werden. Hierzu solle entweder die alte Eiche erhalten bleiben, indem der Wendebereich des Supermarkts verlegt wird, oder, falls dies nicht möglich ist, auf dem Grünstreifen eine Ersatzpflanzung von 20 möglichst großen Bäumen vorgenommen werden, die einen entsprechenden Stammumfang von 35 bis 40 cm haben.

BauO L  Frau Lappe erklärt, die Eiche müsse möglicherweise gefällt werden, da an ihrem Standort eine Fernwärmeleitung verlegt werden soll. NG L  Frau Osteresch erklärt, Großbaumverpflanzungen seien nicht sinnvoll, da kleinere Bäume mit einem Stammumfang von ca. 16 bis 18 cm bzw. 20 bis 25 cm bessere Zukunftschancen hätten.

Die Fraktion GRÜNE ändert den Text ihres Antrags wie folgt: Im ersten Satz heißt es nunmehr „vor Erteilung der Baugenehmigung“ statt „vor Erklärung der vorzeitigen Planungsreife“, und im letzten Satz werden die Wörter „mit einem Stammumfang von 35 bis 40 cm“ durch die Wörter „mit einem möglichst großen sinnvollen Stammumfang“ ersetzt.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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