Auszug - Bürgerverein Steinstücken
Die
SPD-Fraktion verweist auf die Verdienste, die sich der Bürgerverein
Steinstücken speziell auch zur Zeit der Mauer erworben hat. Da er nicht die
Mittel habe, sein Grundstück selbst zu erwerben, solle das Amt entsprechend der
Intention des Antrags tätig werden, um der Gefahr zu begegnen, dass der Verkauf
des Grundstücks das Ende des Vereins nach sich zieht. Die FDP-Fraktion erklärt, es reiche nicht aus, den Verein allein aufgrund seiner Verdienste zur Zeit der deutschen Teilung zu unterstützen. Vielmehr müsse geklärt werden, welche Funktion und Mitgliederzahl er jetzt habe und wie das Grundstück heute genutzt wird. Die SPD-Fraktion erklärt, der Verein habe heute für Steinstücken und Umgebung die Funktion, die örtliche soziale Einrichtung zu sein. Auf dem Grundstück träfen sich zahlreiche weitere soziale Gruppen und Vereine, für die es keine örtliche Alternative gebe. Die CDU-Fraktion erklärt, es sei zunächst schwierig nachzuvollziehen, warum in diesem vergleichsweise privilegierten Ortsteil ein Verein ein Grundstück erhalten solle, während in sozial schwierigeren Bezirken Vereine viel größere Schwierigkeiten hätten, ein Grundstück bzw. Gebäude zu bekommen. Auf
Nachfrage der Fraktion GRÜNE berichtet der Stadtrat, das Grundstück Malergarten
6, dessen Mieter seit 1980 der Bürgerverein Kleintierzucht und Naturfreunde
Steinstücken ’80 e.V. war, sei im Jahre 2005 in die Liste des Liegenschaftsfond
aufgenommen worden. In dieser Liste waren alle Grundstücke aufgeführt, die sich
im allgemeinen Finanzvermögen befanden und nicht mehr für bezirkliche Zwecke
genutzt werden sollten. Seinerzeit sei man davon ausgegangen, dass der
Liegenschaftsfonds das Grundstück weiterhin an den Verein vermieten könnte. Der
Stadtrat streicht die Bedeutung des Vereins für den sozialen Zusammenhalt Steinstückens
heraus und erklärt, er habe BzBm Kopp mitgeteilt, dass es im Interesse des
Bezirks sei, dass der Bürgerverein weiterhin tätig sein kann. Daher sei zu
prüfen, ob bei einem Verkauf die für Sportvereine geltenden Konditionen greifen
können bzw. müssen. Er könne jedoch nicht sagen, ob dies schon im
Steuerungsausschuss des Liegenschaftsausschusses erörtert worden sei. Eine
Notwendigkeit für die Änderung des B-Plans sehe er in diesem Zusammenhang
jedoch nicht. Zu
der Nachfrage der CDU-Fraktion, ob derzeit möglicherweise ein Verkauf des
Grundstücks bevorsteht, erklärt BzStR Stäglin, hierauf könne er nur in nicht
öffentlicher Sitzung eine Antwort geben. Der Ausschuss kommt überein, die Sitzung in nicht öffentlicher Form fortzuführen. Auf Bitten der Ausschussvorsitzenden verlassen die Besucher den Saal. BzStR
Stäglin beantwortet die Frage der CDU-Fraktion in nicht öffentlicher Sitzung.
Auf Bitten der SPD-Fraktion wird der Antrag vertagt. Die
Sitzung wird in öffentlicher Form fortgeführt. Die Besucher werden wieder
hereingebeten. |
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