Tagesordnung - 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung      
Ö 3  
Vorstellung der Pläne zum Umbau des ehem. Schnäppchencenters      
Ö 4  
Neukölln erklärt den Klimanotstand  
Enthält Anlagen
1420/XX  
    VORLAGE
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV Neukölln stellt fest, dass die globale Klimakrise auch die Stadt Berlin und damit den Bezirk Neukölln erreicht hat und erklärt für den Bezirk Neukölln den Klimanotstand. Die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen ist eine Aufgabe von höchster Priorität. Die BVV Neukölln bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Die BVV Neukölln sieht vor allem bezirkliche Handlungsmöglichkeiten durch die Nutzung regenerativer Energie und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in bezirklichen Gebäuden und Gebäuden die vom Bezirk genutzt werden, die Umsetzung einer klimagerechten, energiesparenden Raum- und Bauleitplanung, die umweltverträgliche Verkehrsentwicklung mit dem Ziel der Verkehrs-vermeidung, Förderung des ÖPNV und umweltschonender Verkehrsmittel, ein kommunales Energiemanagement und die Förderung energieeffizienter Investitionen, die umweltfreundliche Beschaffung sowie Abfallvermeidung sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und Beratung im Sinne des Klimaschutzes, mit dem Ziel Bürger und Privatwirtschaft zu sensibilisieren und zu motivieren, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Zur konkreten Umsetzung der vorgenannten Handlungsmöglichkeiten beschließt die BVV Neukölln die folgenden Punkte:

Bei allen Vorlagen der BVV Neukölln wird die Rubrik „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „positiv“, „keine“ und „negativ“ als Pflichtbestandteil eingeführt. Wird die Auswirkung mit „negativ“ eingestuft, muss die jeweilige Auswirkung ausführlich dargestellt und die zwingende Erforderlichkeit des Beschlusses begründet werden, damit die BVV vor einer Entscheidung die negativen Auswirkungen auf das Klima einschätzen und abwägen kann. Alle Entscheidungen des Bezirksamtes sind auf ihre Auswirkungen auf das Klima zu prüfen und unter die Prämisse einer bestmöglichen Klimaverträglichkeit zu stellen.

Das Bezirksamt wird ersucht ein Klimaschutzkonzept für den Bezirk Neukölln zu erstellen, in dem bezirklichen Klimaschutzziele klar definiert und Verfahrensschritte zu deren Umsetzung aufgezeigt werden. Dazu gehören beispielsweise die klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten und auch Bestandsgebäuden, ein Mobilitätsmanagement für den Bezirk und die Standorte des Bezirksamtes sowie ein Energiemanagement für Gebäude im bezirklichen Fachvermögen.

Die BVV Neukölln ersucht das Bezirksamt, jährlich der BVV Neukölln und der Öffentlichkeit über die Maßnahmen, Fortschritte und Schwierigkeiten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Umsetzung des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes öffentlichkeitswirksam zu berichten.

Die BVV Neukölln fordert andere Bezirke, die Stadt Berlin, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, ebenfalls den Klimanotstand auszurufen und jeweiligen Handlungsmöglichkeiten für den Klimaschutz zu ergreifen.

Die BVV Neukölln fordert kommunalen Unternehmen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten für den Klimaschutz auseinanderzusetzen und die BVV Neukölln über Ihre Aktivitäten zum Klimaschutz zu informieren.

 

Begründung: Analog zum Beschluss der BVV Pankow vom 14.8.2019 sehen auch wir die Notwendigkeit, die Klimakrise in Neukölln zu thematisieren. Die Klimanotlage ist auch hier allgegenwärtig. Steigende Temperaturen, tropische Nächte, dauerhaft anhaltende Trockenheit, extreme Starkregenereignisse mit Gewitter und Hagel sowie immer weniger echte Wintertage geben nur die für alle offenkundig wahrnehmbaren Veränderungen der Klimakrise in Berlin wieder. Zu Recht geht dagegen eine junge Generation demonstrierend auf die Straße, denn es ist vor allem ihre Zukunft, die durch heutiges Nicht-Handeln in Frage gestellt wird. Sie fordern von den in der Verantwortung stehenden Personen und Institutionen, die notwendigen Veränderungen ein, damit ihre und auch unser aller Zukunft noch eine ist. Nahezu alle Wissenschaftler*innen weisen auf die Folgen der weiteren Erderwärmung hin und warnen vor einer nahenden Unumkehrbarkeit von Umwelt- und Klimabedingungen. Immer wieder wird aus Politik und Verwaltungen darauf verwiesen, dass es internationale Lösungen und bundesweite Standards geben muss. Vereinzelt wurden derartige Vereinbarungen sogar erwirkt. Den manchmal sogar vielversprechenden Vereinbarungen folgen jedoch nur selten Taten, die eine ähnliche Aufmerksamkeit verdienen. Entscheidende Veränderungen wurden weder vereinbart noch erreicht. Entgegen verkündeter und vereinbarter Ziele ist der Energieverbrauch in Deutschland zuletzt nicht zurückgegangen. Im Gegenteil: die Nachfrage nach immer mehr Energie scheint immer weiter zu steigen. Wenn aber weder die staatlichen Institutionen noch die Wirtschaft oder die privaten Haushalte ihre Verhaltensweisen ändern, können die wesentlichen und wichtigen Klima- und Umweltziele nicht erreicht werden. Angesichts der immer mehr drängenden Zeit ist nicht davon auszugehen, dass internationale Abkommen oder auch bundesweite Regelungen rechtzeitig zum Tragen kommen werden. Unabhängig davon ist es sinnvoll, angemessen und erforderlich, dass der Bezirk Neukölln einen eigenen Weg beschreitet und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Mit dem vorliegenden Beschluss sollen eine klare politische Positionierung erfolgen und die ersten Schritte in Form einer Selbstbedingung und eines Klimaschutzkonzeptes auf den Weg gebracht werden. Tatsächlich ist das Ausrufen des kommunalen Klimanotstandes ein in erster Linie symbolischer Akt, da den Gemeinden und Kommunen die Kompetenzen fehlen weitreichende Gesetze zum Klimaschutz zu erlassen. Dies bedeutet aber nicht, dass Kommunen nicht in der Lage sind einen eigenen Teil zum Klimaschutz beizutragen. Neukölln soll daher mit gutem Beispiel in Berlin vorangehen und symbolisch wie auch aktiv den Klimaschutz zum Primat der eigenen Politik erklären. Dies soll insbesondere die Bereiche Hoch- und Tiefbau, Energiebeschaffung, Verkehrsplanung, Abfallwirtschaft- und Vermeidung, Konzeption und Bewirtschaftung von Grünflächen und Nachhaltigkeit in allen bezirklichen Bereichen betreffen.

   
    28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.14 - überwiesen
   

Der Antrag wird federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung und mitberatend wird in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    12.09.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 4 - vertagt
   

Frau Fuhrmann begründet in Vertretung für Frau Hammer den umfangreichen Antrag, der als zusammengefasstes Ziel das Bezirksamt auffordert, ein Klimakonzept für den Bezirk zu erstellen.

Herr Szczepanski erklärt für die Fraktion der Grünen und der SPD, dass dem Antrag in der vorliegenden Form so nicht zugestimmt werden kann. Der Antrag entspricht Wort für Wort dem Beschluss aus dem Bezirk Pankow, was als nicht zielführend bewertet wird. Es sollten möglichst alle Fraktionen für eine gemeinsame Lösung eingebunden werden. Er schlägt daher eine Vertagung vor.

Frau Fuhrmann hält die Antragsbegründung für hinreichend, greift den Vorschlag aber auf und kann sich für die textliche Überarbeitung eine Arbeitsgruppe vorstellen, damit der Antrag auf breiter Basis mitgetragen wird. Sie stellt den Antrag daraufhin zurück.

   
    14.11.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 13 - vertagt
   

Der Tagesordnungspunkt wird aufgrund der fortgeschrittenen Zeit vertagt.

   
    28.11.2019 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 5 - vertagt
   

Auf Wunsch der Linken wird der Antrag nochmals vertagt.

   
    23.01.2020 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4 - vertagt
   

Die Linken beantragen, ihren Antrag nochmals zurückzustellen und auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen, da in der vorangegangenen BVV über den Antrag der Grünen und der SPD mit gleichem Gegenstand nicht abgestimmt wurde.

   
    28.05.2020 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 5 - vertagt
   

Die Linken beantragen, ihren Antrag nochmals zurückzustellen und auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen.

   
    16.06.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 11 - vertagt
   

Die Behandlung der Drucksache wird vertagt.

   
    25.06.2020 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4 - vertagt
   

Frau Aßmann erklärt für die LINKE, dass sie erneut um Vertragung des Antrags bittet.

   
    17.11.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 10 - vertagt
   

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt auf Bitte der Antragstellerin vertagt werden möge. Herr Morsbach erfragt die Gründe, welche der Vorsitzenden jedoch nicht weiter mitgeteilt wurden.

 

Die Drucksache wird vertagt.

   
    24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV Neukölln stellt fest, dass die globale Klimakrise auch die Stadt Berlin und damit den Bezirk Neukölln erreicht hat und erklärt für den Bezirk Neukölln den Klimanotstand. Die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen ist eine Aufgabe von höchster Priorität. Die BVV Neukölln bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Die BVV Neukölln sieht vor allem bezirkliche Handlungsmöglichkeiten durch die Nutzung regenerativer Energie und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in bezirklichen Gebäuden und Gebäuden die vom Bezirk genutzt werden, die Umsetzung einer klimagerechten, energiesparenden Raum- und Bauleitplanung, die umweltverträgliche Verkehrsentwicklung mit dem Ziel der Verkehrs-vermeidung, Förderung des ÖPNV und umweltschonender Verkehrsmittel, ein kommunales Energiemanagement und die Förderung energieeffizienter Investitionen, die umweltfreundliche Beschaffung sowie Abfallvermeidung sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und Beratung im Sinne des Klimaschutzes, mit dem Ziel Bürger und Privatwirtschaft zu sensibilisieren und zu motivieren, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zur konkreten Umsetzung der vorgenannten Handlungsmöglichkeiten beschließt die BVV Neukölln die folgenden Punkte: Bei allen Vorlagen der BVV Neukölln wird die Rubrik „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „positiv“, „keine“ und „negativ“ als Pflichtbestandteil eingeführt. Wird die Auswirkung mit „negativ“ eingestuft, muss die jeweilige Auswirkung ausführlich dargestellt und die zwingende Erforderlichkeit des Beschlusses begründet werden, damit die BVV vor einer Entscheidung die negativen Auswirkungen auf das Klima einschätzen und abwägen kann. Alle Entscheidungen des Bezirksamtes sind auf ihre Auswirkungen auf das Klima zu prüfen und unter die Prämisse einer bestmöglichen Klimaverträglichkeit zu stellen. Das Bezirksamt wird ersucht ein Klimaschutzkonzept für den Bezirk Neukölln zu erstellen, in dem bezirklichen Klimaschutzziele klar definiert und Verfahrensschritte zu deren Umsetzung aufgezeigt werden. Dazu gehören beispielsweise die klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten und auch Bestandsgebäuden, ein Mobilitätsmanagement für den Bezirk und die Standorte des Bezirksamtes sowie ein Energiemanagement für Gebäude im bezirklichen Fachvermögen. Die BVV Neukölln ersucht das Bezirksamt, jährlich der BVV Neukölln und der Öffentlichkeit über die Maßnahmen, Fortschritte und Schwierigkeiten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Umsetzung des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes öffentlichkeitswirksam zu berichten. Die BVV Neukölln fordert andere Bezirke, die Stadt Berlin, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, ebenfalls den Klimanotstand auszurufen und jeweiligen Handlungsmöglichkeiten für den Klimaschutz zu ergreifen. Die BVV Neukölln fordert kommunalen Unternehmen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten für den Klimaschutz auseinanderzusetzen und die BVV Neukölln über Ihre Aktivitäten zum Klimaschutz zu informieren.

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 5  
„Diese eG“ ist keine Option für Neukölln  
Enthält Anlagen
1444/XX  
Ö 6  
Kein Nettoverlust von Grün- und Freiflächen
Enthält Anlagen
1068/XX  
Ö 7  
Dauerhaft zu erhaltende Kleingärten mit Handlungsbedarf  
Enthält Anlagen
1326/XX  
Ö 8  
Vorbereitende Untersuchung Milieuschutzgebiet Gropiusstadt beauftragen  
Enthält Anlagen
0653/XX  
Ö 9  
Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten  
Enthält Anlagen
0860/XX  
Ö 10  
AnsprechpartnerIn für Initiativen in der Verwaltung  
Enthält Anlagen
1024/XX  
Ö 11  
Milieuschutzgebiet Schillerpromenade ergänzen  
Enthält Anlagen
1292/XX  
Ö 12  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 15  
Nächste Sitzung 14. November 2019      
               
 
 

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