Auszug - Dauerhaft zu erhaltende Kleingärten mit Handlungsbedarf
Herr Schenk verliest eine neue Formulierung des Antrags wie folgt:
„Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass für alle Kleingartenanlagen im Bezirk Bebauungspläne als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ festgesetzt werden.“
Für Herrn Laumann ist auch die neue Fassung zu pauschal und daher nicht zustimmungsfähig. Frau Fuhrmann schließt sich der Argumentation an. Im Neuköllner SIKo gibt es Kleingartenflächen, welche für soziale Infrastruktur vorgesehen sind und sie möchte wissen, welche Flächen dies sind und welche Gründe dieser Entscheidung zugrunde liegen. Herr Scharmberg bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann erläutert daraufhin, dass es grundsätzlich zwar möglich ist, sich dafür einzusetzen, gibt aber zu bedenken, dass bestehende Bebauungspläne nur über ein komplett neues Bebauungsplanverfahren abgeändert/neu festgesetzt werden können. Es verweist zugleich auf die Unterversorgung an sozialer Infrastruktur durch den steigenden Bedarf an Kitas und Schulen. Das SIKo zeigt, wo dies im Bezirk überhaupt noch möglich ist. Sich dieser Planungsmöglichkeiten durch die Forderung aus dem Antrag zu berauben, hält er für nicht zielführend. Für die überwiegende Zahl der Kleingärten besteht bis 2030 zudem bereits ein Schutzstatus. Herr Schenk schlägt daraufhin vor, den Antrag auf alle Kleingartenanlagen ohne Bebauungsplan einzugrenzen. Für Frau Jahke bleibt der Antrag zu pauschal. Eine Übersicht wäre hilfreich, damit zu sehen ist, über welche Kleingärten hier konkret gesprochen werden soll. Frau Fuhrmann greift dies auf und könnte sich eine Anfrage über die BVV vorstellen, bei der alle offen Punkte abgefragt werden und dies im Nachgang in den Antrag einfließt. Herr Kontschieder bezieht sich auf die Aussagen der Verwaltung. Die Kleingärten sind dem Grunde nach gesichert, der Antrag ist daher für ihn nicht erforderlich. Herr Laumann verweist auf den Kleingartenentwicklungsplan. Es würden demnach zwei bis drei Flächen übrig bleiben, über die gesprochen werden könnte. Herr BzStR Biedermann bietet an, eine Übersicht erstellen zu lassen, wo es Handlungsbedarfe gibt und welche Nutzungskonflikte da bestehen. Er verweist nochmals auf den bestehenden Schutzstatus bis 2030, so dass er keine akute Handlungsnotwendigkeit sieht. Sofern der Ausschuss in seiner Entscheidung zu einer Befürwortung des Antrags kommt, gibt er abschließend noch zu bedenken, dass andere Bebauungsplanverfahren sodann in der weiteren Bearbeitung zurückgestellt werden müssen. Herr Schenk bittet um Abstimmung und verliest auf Bitte der Vorsitzenden nochmals die neue Fassung. Die Fraktion der CDU stimmt für den Antrag, die Linke und AfD enthalten sich, SPD und Grüne stimmen dagegen. Im Ergebnis wird der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen. |
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