Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Gletscher

Herr Groth informiert den Ausschuss kurz über die umfangreiche Abstimmung mit dem Investor. Der daraufhin eingegangene Bauantrag hat diesen Ergebnissen jedoch nicht entsprochen, so dass bisher keine Baugenehmigung erteilt werden konnte. Die Gespräche werden daher fortgesetzt.

 

Baumschutz bei Baumaßnahmen

Das Hinweisblatt des Straßen- und Grünflächenamtes wird nun auch auf der Webseite des Stadtentwicklungsamtes zur Verfügung gestellt (https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/planungsrechtliche-auskuenfte/artikel.275293.php). Bei der Bauberatung erhalten Bauherren dieses auch in Papierform ausgehändigt, um bereits im Vorfeld entsprechend zu sensibilisieren.

 

Bauvorhaben Lidl Donaustraße/Erkstraße

Zu den im vergangenen Ausschuss vorgestellten Überlegungen zur Umgestaltung hat Herr Groth die wesentlichen Daten und Regelungsinhalte zusammengefasst und auf die Webseite des Ausschusses gestellt. Über das BVV-Büro wird er den Mitgliedern noch die gezeigte Präsentation zur Verfügung stellen. Er weist darauf hin, dass die Verwendung dieser Unterlagen nur für interne Zwecke gestattet und eine öffentliche Verteilung untersagt ist. Er bittet die Mitglieder bis zur nächsten Sitzung im November um ihr Meinungsbild/Votum.

 

Imbuschweg 23

Für das Objekt liegt ein Bauantrag zum Umbau vor (Vereinszentrum mit Gebetsräumen). Herr Schröter möchte wissen, ob ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Ein Nachweis über Stellplätze kann rechtlich nicht verlangt werden, wie Herr Groth beauskunftet. Auf dem Grundstück befinden sich 11 Stellplätze und ein Stellplatz für Personen mit Behinderung sowie Fahrradstellplätze, wie er ergänzt.

 

Rudower Straße 184

Die Lise-Meitner-Schule zieht in ein neues Gebäude und wird den Schulbetrieb ab Herbst 2019 auf dem Nachbargrundstück aufnehmen. Während die Sporthalle bestehen bleibt und weiterhin genutzt werden kann, wird das alte Gebäude der Schule abgerissen. Auf der frei werdenden Fläche werden Wohnungen entstehen. Bauherr wird die Degewo sein. Herr Groth zeigt hierzu eine schematische Darstellung der geplanten Baukörper. Ein Teil der Wohnungen wird auch für geflüchtete Menschen zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um Unterkünfte in Modulbauweise für bis zu 320 Personen. Insgesamt werden auf der Fläche ca. 150 Wohnungen entstehen, davon ca. 60 für Geflüchtete (Nachfrage Herr Schröter).

 

Buckower Felder

Der Bebauungsplan wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen festgesetzt und am 20.08.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Damit ist er am 21.08.2019 in Kraft getreten.

 

Reuterkiez

Für den Bereich Pannierstraße/Ecke Manitiusstraße gibt es durch den Eigentümer ein Nachverdichtungskonzept, welches Herr Groth anhand einer grafischen Darstellung vorstellt. Auf Grundlage des geltenden Planungsrechts wurden mit dem Eigentümer Gespräche geführt. Die vorhandenen Wohnungen wurden im Sozialen Wohnungsbau errichtet, für die Ende 2018 die Bindungsfrist ausgelaufen ist. Es sollen zwei neue Geschosse und zwei neue Baukörper im Blockinnenbereich mit insgesamt 69 neuen Wohnungen (32 durch Aufstockung, 37 durch Neubau) entstehen. Für die neuen Wohnungen ist keine Preis- und Belegungsbindung vorgesehen. Für 27 der Bestandswohnungen bietet der Eigentümer an, über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren maximal 2 % Mieterhöhung pro Jahr zu verlangen und 14 Wohnungen zu modernisieren, so dass hieraus eine erneute Belegungsbindung resultiert, unabhängig davon ob eine Förderung in Anspruch genommen wird. Herr Groth bittet um ein Meinungsbild.

 

Frau Fuhrmann möchte wissen, wie viele Wohnungen es bisher im Bestand gibt. Die Anzahl dieser beläuft sich auf 117 Wohnungen, wie Herr BzStR Biedermann mitteilt. Herr Laumann weist darauf hin, dass der Eigentümer leere Wohnungen dort für 13 € bis 14 € nettokalt zur Miete anbietet und er hier auf den kommenden Mietendeckel hofft. Herr BzStR Biedermann verweist auf das Angebot, 27 Wohnungen zu schützen und 14 davon an WBS-Empfänger*innen zu vermieten. Der Rest ist frei vermietbar.

 

Für Frau Fuhrmann ist weiterhin die starke Verdichtung im Innenbereich auffällig und erkundigt sich nach der Belichtung. Dies ist nach Aussage von Herrn Groth aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht abgestimmt. Es wurde geprüft, wie sich das Vorhaben einfügt. Ursprünglich war durch den Eigentümer eine noch höhere Verdichtung geplant. Die eingangs erfolgte Vorstellung des Vorhabens ist das Ergebnis der Verhandlungen. Herr BzStR Biedermann ergänzt, dass durch das Bauvorhaben eine GFZ von 3,6 erreicht wird.

 

Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ist nur bei Bebauungsplanverfahren anwendbar, wie Herr Groth auf Nachfrage erläutert. Der Auftrag des Stadtentwicklungsamtes ist es, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die zwei neuen Geschosse fügen sich gut in das bisherige Bild der dort bestehenden Wohngebäude ein. Verhandlungsergebnisse zu sozialen Komponenten sind daher bei geltendem Planungsrecht von Fall zu Fall unterschiedlich. Er hält das vorgestellte Konzept für überzeugend und bitte um ein Votum des Ausschusses. Der Ausschuss nimmt das Konzept zur Kenntnis.

 

Mietendeckel

Herr BzStR Biedermann berichtet kurz zum aktuellen Stand. Am 13.09.2019 wird es auf Fachebene ein weiteres Treffen der Senatsverwaltung mit den Bezirken geben, bei dem über die weitere praktische Umsetzung gesprochen wird. Aus dem Stadtentwicklungsamt wird ein Mitarbeiter daran teilnehmen.

 

Herr Schröter möchte aufgrund der gesamten öffentlichen Diskussion um den Mietendeckel wissen, ob das Bezirksamt überhaupt noch von einem Start am 01.01.2020 ausgeht. Dies kann Herr BzStR Biedermann nicht sagen. Wenn das Gesetz in Kraft treten sollte, müssen es die Bezirke umsetzen. Es steht der ausführenden Verwaltung nicht zu, Vorhaben des Gesetzgebers zu kommentieren. Dies betrifft auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit.

 

Wie auch immer das Gesetz ausgestaltet sein mag, bedarf es zusätzlichen Personals für die Umsetzung, wie Herr Laumann ausführt. Dem kann sich Herr BzStR Biedermann nur anschließen.


 
 

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