Tagesordnung - 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau mit auslaufender Bindung Maybachufer 40-42, Manitiusstr. 17-19 (www.demokratische-stadtentwicklung.org/wiki/Mani_%26_May)      
Ö 4  
Protokollabstimmung 9., 10. und 11. Sitzung      
Ö 5  
Vorstellung Umbau Recycling-Hof BSR, Gradestr. 77 Gäste Fr. Thümler/Pressesprecherin BSR, Hr. Schreier/Projektleiter      
Ö 6  
B-Plan XIV-245ba-1 ("Sonnenallee 228") - Beratung vor Beschlussfassung -      
Ö 7  
Fortschreibung Sanierungsziele Karl-Marx-Str./Sonnenallee - Beratung vor Beschlussfassung -      
Ö 8  
Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez  
Enthält Anlagen
0388/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss r Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Begründung: Eine übermäßige gastronomische Struktur gefährdet die Grundversorgung der Bevölkerung in einem Wohngebiet und übt darüber hinaus einen Druck auf die Gewerbemieten aus, die zur Verdrängung von bestehenden Betrieben und sozialer Infrastruktur führt.

 

-Zwischenbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend.

 

Kurzfristige und schlagkftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben.

Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958).

In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne.

Hinweise:

  • Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
  • r den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.

 

Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet

Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO).

 

Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden.

 

Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden.

 

Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich.

 

Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr  fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen.

 

Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands.

 

Berlin-Neukölln, den 12.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird.

 

Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können.

 

Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen.

 

Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können.

 

Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt.

 

Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 27.01.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    15.11.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.8 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    30.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Wewer begründet die Intention des Antrags. Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Schulze von der CDU begrüßt den Antrag im Grundsatz. Er bringt in diesem Zusammenhang einen Änderungsantrag (kursiv dargestellt, Begründung bleibt unverändert) wie folgt ein:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez zu prüfen, inwieweit eine Verdrängung von sozialer Infrastruktur und Gewerberäumen stattfindet und ggf. die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.“

 

Herr Scharmberg bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann führt hierzu aus, dass die Verwaltung die gesetzlichen Regelungen in als Wohngebiet ausgewiesenen Bereichen prüft. Einschränkungen sind dann möglich, wenn die Anzahl der Gastronomie nicht mehr der Versorgung dient, also eine Überversorgung eintritt. Die von der CDU eingebrachte Änderung hält er für schwierig umsetzbar. Seine Abteilung erreichen leider immer öfter auch Hilferufe von Gewerbetreibenden, der Handlungsdruck ist bekannt und vorhanden, so dass die vorgeschlagene Änderung am Antrag als solches nicht viel bewirkt.

 

Herr Groth bestätigt die Ausführungen und erläutert ergänzend den Begriff der Häufung in diesem Zusammenhang. Die Verwaltung ist hier tätig und untersucht bereits die Ursachen und Gründe. Herr Schulze zieht aufgrund der Ausführungen den Änderungsantrag zurück.

 

Die Vorsitzende lässt daraufhin den ursprünglichen Antrag abstimmen, welcher einstimmig (bei Fehlen der AfD) angenommen wird.

   
    13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der Gr. FDP zugestimmt.

Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.1 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.53 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.22 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.15 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend.

 

Kurzfristige und schlagkräftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben.

Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958).

In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne.

Hinweise:

  • Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
  • Für den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.

 

Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet

Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO).

 

Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden.

 

Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden.

 

Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich.

 

Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr  fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen.

 

Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands.

 

Berlin-Neukölln, den 12.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Redebeträge: Herr BV Leppek, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Leppek

 

Kenntnis genommen

   
    24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird. Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können. Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen. Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können. Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt. Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 27.01.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 9  
Mieterschutz in Milieuschutzgebieten verbessern  
Enthält Anlagen
0378/XX  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Nächste Sitzung 11. Januar 2018      
               
 
 

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