Auszug - Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau mit auslaufender Bindung Maybachufer 40-42, Manitiusstr. 17-19 (www.demokratische-stadtentwicklung.org/wiki/Mani_%26_May)   

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und fasst die Situation der Mieter*innen, welche nach Auslaufen der Sozialbindung von hohen Mietsteigerungen betroffen sind, kurz zusammen. Sie übergibt das Wort an Herrn Chakkalakal, der für die „Mieter*innen Initiative Mani&May“ die Situation schildert.

 

Demnach müssen die Mieter*innen gemäß Erhöhungsschreiben nach Auslaufen der öffentlichen Bindung zum Jahresende künftig zwischen 30 - 50 Prozent mehr Miete bezahlen. Im Schnitt erhöht sich die Miete um 2,39 Euro/m2 Viele haben Angst, die Miete nicht mehr aufbringen zu können. Er kritisiert hierbei insbesondere die Entscheidungen der Investitionsbank Berlin (IBB), die Geschenke an Hauseigentümer*innen darstellen. Da bei vielen Wohnungen im Stadtgebiet die öffentliche Bindung ausläuft, werden auch andere betroffen sein. Das Argument, dass der Bezirk keinen Einfluss hat, wird zurückgewiesen. Herr Chakkalakal fordert für die Mieter*innen, dass der Bezirk auf die Senatsverwaltung einwirkt, damit eine Rechtsverordnung zu § 28 Wohnungsbindungsgesetz erlassen wird.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die Darstellung der Situation und bittet um Wortmeldungen. Sie plant 30 Minuten für die Debatte ein.

 

Herr Laumann hält den Appell an die Politik für richtig. Die jetzige Situation hat das Land Berlin selbst verursacht und es sollte den Versuch unternehmen, die Richtlinien wieder entsprechend anzupassen.

 

Herr BzStR Biedermann möchte sich kurz zu einigen wesentlichen Punkten äußern. Er unterstützt das Ziel der Initiative, gleichwohl warnt er davor, die Mieten nicht zu zahlen (stattdessen unter Vorbehalt). In der Folge könnte dies sonst zu Kündigungen wegen Mietrückständen führen. Der Weg über Musterklagen einiger für die gesamte Initiative ist deutlich zielführender. Er hat sich mit dem Jobcenter wie auch mit dem Bereich Grundsicherung seiner Abteilung bereits darauf verständigt, dass während des Klageverfahrens zunächst keine Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden. Wenn dann ein Urteil vorliegt, muss die Situation neu bewertet werden. Er ist auch jederzeit gesprächsbereit (z.B. Gesprächstermin mit der Initiative am kommenden Montag), um zu sehen, wie der Bezirk helfen kann und befindet sich hierzu bereits auch im Austausch mit der Landesebene. Eine Lösung auf bezirklicher Ebene (Bezirksamt, BVV) ist jedoch wegen fehlender Kompetenzen nicht realistisch, dahingehende Versprechungen nicht redlich.

 

Herr Chakkalakal fragt nach zu den Kostensenkungsverfahren und ob WBS-Berechtigte eine Überbrückungshilfe bekommen können. Die Kostensenkungsverfahren werden wie dargestellt, bis zu einem Gerichtsurteil nicht eingeleitet und die erhöhten Mieten anerkannt. Herr BzStR Biedermann hat eine Liste mit Leistungsempfangenden erhalten und diese dem Jobcenter übergeben. Sollte es hier Probleme geben, können sich die Betroffenen gern an ihn wenden. Zu möglichen Überbrückungshilfen kann er ad hoc nichts sagen. Ihm ist die Antwort von Herrn StS Scheel zwar bekannt, Details jedoch nicht

 

Ein Gast möchte wissen, wie die Unterstützung bei WBS bzw. Wohngeldbezug aussieht. Herr BzStR Biedermann bittet um Verständnis, dass er nicht zu jedem Einzelfall auskunftsfähig ist. Er bittet solche Fälle zu sammeln und zum Gesprächstermin am 04.12.2017 mitzubringen. Er betont zugleich, dass der Bezirk die Spielräume die es gibt, nutzen wird. Dies ist jedoch nur im Einklang mit den geltenden Gesetzen möglich. Eine Bewohnerin kritisiert die aus Ihrer Sicht viel zu schwammige Unterstützung seitens des Bezirks. Sie möchte konkret wissen, was in Richtung Landesebene unternommen wird. Herr BzStR Biedermann weist darauf hin, dass die gesetzlichen Möglichkeiten dargestellt wurden. Er kann anderen Verwaltungen keine Arbeitsaufträge erteilen, sich aber dafür verwenden, eine Lösung zu finden.

 

Bei den WBS-Berechtigten handelt es sich um eine relativ große Gruppe, wie Frau Fuhrmann ausführt. Korrekturen der rechtlichen Grundlagen, mit dem Ziel dauerhafte Lösungen zu schaffen, werden Geld kosten. Ihrer Auffassung nach sollte das Instrument des Vorkaufsrechts stärker genutzt werden.

 

Herr Chakkalakal von der Initiative spricht nochmals das Fehlverhalten der IBB an und bittet um Auskunft, an wen sich gewendet werden kann, um eine Untersuchung der Vorgänge erreichen zu können. Die Vorsitzende bittet das Anliegen auszuformulieren und an das Abgeordnetenhaus und den Ausschuss zu übersenden. Herr Laumann ergänzt, das hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Abt. IV A) zuständig sei.

 

Die Vorsitzende fragt, wie mit dem Thema weiter verfahren werden soll. Dies ist für Herrn BzStR Biedermann derzeit schwierig einzuschätzen. Er verweist zunächst auf den Termin am 04.12.2017 über den ein regelmäßiger Informationskanal aufgebaut werden kann. Die Vorsitzende kündigt an, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die nächste Ausschusssitzung aufzunehmen und schließt die Aussprache für heute ab.


 
 

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