Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0378/XX
Der Antrag wurde von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In sogen. Milieuschutzgebieten/Sozialen Erhaltungsgebieten ist zur Unterstützung der von Verdrängung durch Modernisierung sowie Umwandlung in Eigentumswohnungen betroffenen MieterInnen ein entsprechend qualifiziertes Büro für Mieter- und Sozialberatung zwecks aufsuchender Beratung in den betroffenen Häusern zu beauftragen.
Es soll u.a. gezielt Mieterversammlungen in betroffenen Häusern und Siedlungen durchführen und sich bemühen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zwischen Eigentümern und MieterInnen vertragliche Regelungen im Sinne eines freiwilligen Sozialplanes zu vereinbaren.
Begründung: Nach Verkäufen von Mietshäusern in Nord-Neukölln hat sich vielfach gezeigt, dass der Unternehmenszweck die Modernisierung von Mietwohnungen und anschließend ihre Umwandlung in Eigentumswohnungen ist. Dabei besitzen inzwischen einzelne Unternehmen eine immer größere Anzahl an Häusern bis hin zu Quartieren. Die MieterInnen benötigen deshalb zusätzlich zu den geänderten bzw. verschärften Genehmigungskriterien für Baumaßnahmen in Sozialen Erhaltungsgebieten (und zusätzlich zu einer persönlichen Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation für individuelle Auseinandersetzungen) einen Beistand, der häuserweise MieterInnen beraten und Verhandlungen mit Immobilienunternehmern führen soll. Ein qualifiziertes Beratungsbüro, erfahren im Umgang mit einschlägigen Firmen soll mit dieser Aufgabe betraut werden und frühzeitig, d. h. gleich nach Bekanntwerden der Modernisierungsabsichten oder der Beantragung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen von Wohnungen tätig werden und damit zugleich die Verwaltung unterstützen bzw. entlasten. |
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