Drucksache - 0378/XX  

 
 
Betreff: Mieterschutz in Milieuschutzgebieten verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Fuhrmann, MarlisFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.11.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Vorberatung
30.11.2017 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vertagt   
15.02.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.03.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung StadtWohn
Ausschuss vertagt
Ausschuss Beschluss
Mitteilung vertagt
Beschluss

Der Antrag wurde von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In sogen. Milieuschutzgebieten/Sozialen Erhaltungsgebieten ist zur Unterstützung der von Verdrängung durch Modernisierung sowie Umwandlung in Eigentumswohnungen betroffenen MieterInnen ein entsprechend qualifiziertes Büro für Mieter- und Sozialberatung zwecks aufsuchender Beratung in den betroffenen Häusern zu beauftragen.

 

Es soll u.a. gezielt Mieterversammlungen in betroffenen Häusern und Siedlungen durchführen und sich bemühen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zwischen Eigentümern und MieterInnen vertragliche Regelungen im Sinne eines freiwilligen Sozialplanes zu vereinbaren.

 

Begründung:

Nach Verkäufen von Mietshäusern in Nord-Neukölln hat sich vielfach gezeigt, dass der Unternehmenszweck die Modernisierung von Mietwohnungen und anschließend ihre Umwandlung in Eigentumswohnungen ist. Dabei besitzen inzwischen einzelne Unternehmen eine immer größere Anzahl an Häusern bis hin zu Quartieren.

Die MieterInnen benötigen deshalb zusätzlich zu den geänderten bzw. verschärften Genehmigungskriterien für Baumaßnahmen in Sozialen Erhaltungsgebieten (und zusätzlich zu einer persönlichen  Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation für individuelle Auseinandersetzungen) einen Beistand, der häuserweise MieterInnen beraten und Verhandlungen mit Immobilienunternehmern führen soll.

Ein qualifiziertes Beratungsbüro, erfahren im Umgang mit einschlägigen Firmen soll mit dieser Aufgabe betraut werden und frühzeitig, d. h. gleich nach Bekanntwerden der Modernisierungsabsichten oder der Beantragung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen von Wohnungen tätig werden und damit zugleich die Verwaltung unterstützen bzw. entlasten.

 
 

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